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Ältestenrat

11.05.2012 @ 13:48, Spuk968,

{{Dieser Artikel|erläutert den Ältestenrat in Parlamenten, für Ältestenräte als Leitungsgremien siehe Senat, in Kirchen Kirchengemeindeleitung bzw. im Judentum Gemeindevorstand.}}

Der Ältestenrat ist ein Gremium in Parlamenten, das Geschäftsordnungsfragen behandelt. Es setzt sich typischerweise aus Vertretern der Fraktionen (z.B. Fraktionsvorsitzender, Parlamentarische Geschäftsführer) zusammen und wird vom Parlamentspräsidenten geleitet.

Deutscher Bundestag


Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages ist ein geschäftsführendes Gremium. Er legt u.a. die
Tagesordnung des Bundestages fest und regelt die Geschäfte des Hauses. Er wird aufgrund der Stärkeverhältnisse im Bundestag festgelegt.{{§|12|btgo_1980|juris}} der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Ihm gehören nicht automatisch die ältesten Mitglieder des Bundestages an.

In der 2009 begonnenen 17. Wahlperiode besteht er aus 29 Mitgliedern.

Zusammensetzung


{{Zitat|Der Ältestenrat besteht aus dem Präsidenten, seinen [derzeit fünf] Stellvertretern und dreiundzwanzig weiteren von den Fraktionen gemäß § 12 zu benennenden Mitgliedern…|{{§|6|btgo_1980|juris}} der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages}}

Darunter befinden sich die jeweiligen Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer.

Die Kommission für innere Angelegenheiten, die Bau- und Raumkommission, die I-und-K-Kommission (Kommission für den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken und -medien) und die Rechtsstellungskommission unterstützen ihn bei seiner Arbeit.

Bei Geschäftsordnungsstreitigkeiten und Kritik an der Amtsführung eines amtierenden Präsidenten werden die Angelegenheiten an den Ersten Ausschuss, den Ausschuss für Geschäftsordnung zur Klärung überwiesen.

Landesparlamente

Auch die Parlamente der deutschen Bundesländer haben einen Ältestenrat (siehe z.B. Landtag Mecklenburg-Vorpommern). Der Ältestenrat ist eines der wichtigsten Gremien des Parlaments. Er unterstützt den Präsidenten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und erörtert den Ablauf der Parlamentsarbeit.

Die Ältestenräte der einzelnen Landesparlamente setzen sich ebenfalls aus den Präsidenten, den Vizepräsidenten und Vertretern der Fraktionen zusammen. Darüber hinaus können zu bestimmten Ältestenratssitzungen Regierungsvertreter hinzugezogen werden.

Einzelnachweise



[http://mv.juris.de/mv/LTGO_MV_2006_rahmen.htm Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern]

Weblinks


* [http://www.bundestag.de/parlament/aeltestenrat/ www.bundestag.de: Ältestenrat]

* [http://www.landtag-mv.de/landtag/gremien/aeltestenrat.html www.landtag-mv.de: Ältestenrat]

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Altestenrat

Council of Elders of the Bundestag (Germany)

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