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Ämterkauf

28.10.2011 @ 00:05, DF5GO,

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Ämterkauf ist das Erlangen eines Amtes durch Kauf oder durch eine andere finanzielle

Zuwendung.

Die Erlangung eines Amtes durch Kauf war in einzelnen europäischen Staaten vom 16. Jahrhundert bis Anfang des 19. Jahrhunderts nicht selten.

Hintergrund dieser Einrichtung war, dass es sowohl an einer funktionierenden staatlichen Verwaltungsorganisation fehlte als auch an einem Berufsbeamtentum, das in der Lage war, verwaltungstechnische Aufgaben wahrzunehmen. In Ermangelung einer solchen Organisation wurde beispielsweise staatlicherseits das Recht verkauft, in einem bestimmten Gebiet die Steuer einzutreiben.

Entsprechendes galt für Offizierspatente.

{{Siehe auch|Simonie}}

Aemterkauf

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