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Amtskirche

16.05.2012 @ 18:52, Aka,

Der Begriff Amtskirche wird in zweierlei Bedeutung verwendet.

Einerseits bezeichnet er die Institutionen innerhalb einer Glaubensgemeinschaft, die von kirchlichen Amtsträgern und hauptamtlichen Führungskräften repräsentiert werden. Der Begriff wird meist abwertend gebraucht, wenn diese Institutionen im Gegensatz zum Kirchenvolk stehen und wenn man ihnen das Recht absprechen will, für die Gesamtheit der Kirche zu sprechen (insbesondere Äußerungen des Papstes oder von Bischöfen)

In Deutschland wird Amtskirche auch als Synonym von Staatskirche gebraucht, also die christliche Glaubensgemeinschaft innerhalb eines Staates, die vorherrschend ist (Volkskirche) und vom Staat monopolisiert wird .

Staatskirchen sind Deutschland vor allem die römisch-katholische Kirche, Evangelische Kirche in Deutschland und die Alt-Katholische Kirche in Deutschland, die den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Artikel 140 Grundgesetz (Rechtsstellung der Religionsgemeinschaften) erlangt haben. Aber auch andere Glaubensgemeinschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, ohne jedoch als Amtskirche zu gelten, so z. B. die Neuapostolische Kirche oder die Baptisten (BEFG).
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Letzterer Gebrauch ist sehr deutschlandspezifisch und findet im Ausland kaum Anwendung.

Literatur


* Hans-Martin Niethammer: Kirchenmitgliedschaft in der Freikirche. Kirchensoziologische Studie aufgrund einer empirischen Befragung unter Methodisten. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1995, ISBN 3-525-56541-0, S. 37.

Kategorie:Kirchenwesen
Kategorie:Politik und Religion

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