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Aristokratie

27.04.2012 @ 09:11, Bahrmatt,

Der Begriff Aristokratie bezeichnet in der ideengeschichtlichen Forschung die Herrschaft einer Gruppe weniger Auserwählter, das heißt dass eine relativ kleine Zahl besonders befähigter Individuen politische Leitungsfunktionen wahrnimmt, wobei die Art der Befähigung nicht näher bestimmt ist. Die ursprüngliche Wortbedeutung ist „Herrschaft der Besten“ (gr. ἀριστοκρατία, von ἄριστος: Bester und κρατεῖν: herrschen, im gleichen Sinne lat., wie etwa bei Cicero, civitas optimatum, Optimatenherrschaft). In der politischen Wirklichkeit wurde die Eigenschaft zu „den Besten“ zu gehören meist mit der Zugehörigkeit zu einer adligen Oberschicht gleichgesetzt, weshalb man unter Aristokratie seit der Antike die Herrschaft des Adels verstand.

In der historischen Literatur wird der Begriff Aristokratie oft synonym zu Adel als der Gesamtheit aller Adligen in einem bestimmten geografischen Bereich verwendet.

Im Mittelalter werden darunter zumeist keine merklichen Vorzüge, sondern die familiäre Abstammung und die Zugehörigkeit zu einer festen sozialen Gruppe verstanden. Ob soziale Qualität (etwa durch Tugend oder Arbeitsleistung) machbar sei, ist ein Hauptproblem der Neuzeit. Damit verbindet sich die Anerkennung oder Überwindung von Standesgrenzen.

Definition


Aristokratie kann demnach bedeuten:
* in der klassischen Verfassungstypenlehre des Aristoteles die Herrschaft der Besten der Tugend oder der Tüchtigkeit nach. Im Gegensatz dazu steht nach Aristoteles die Oligarchie (wörtlich: Herrschaft Weniger) die Machtausübung durch eine Minderheit, die die Macht an sich gerissen hat und den eigenen Vorteil sucht. (Die griechischen Aristokraten verbanden diese Eigenschaft mit dem Anspruch auf heroische oder göttliche Abstammung, die römischen Aristokraten eher mit politischem Erfolg.)
* eine Herrschaftsform, in der der Adel (Ritter- bzw. Adelaristokratie) oder eine andere Oberschicht wie das Bürgertum in der Städtearistokratie oder Priester in der Priesteraristokratie die Macht ausüben. Hier sind die „Besten“ in der Regel die durch ihre Herkunft oder durch ihre obrigkeitliche Einsetzung in Ämter Berechtigten.

* in der Neuzeit eine Bezeichnung für die Angehörigen des Adels (im Zusammenhang mit der französischen Revolution der zweite Stand), in Abgrenzung zu Klerus (erster Stand) und Bürgertum (dritter Stand) (zu letzterem vgl. Bourgeoisie).

Historische Theoriebildung


Die Aristokratie bei Platon (427–347 v. Chr.) ist die am Gemeinwohl orientierte idealtypische Herrschaft der Besten. Sie fällt wie die Oligarchie unter die Herrschaft der Wenigen, wobei die Oligarchie als die am Eigennutz Weniger ausgerichtete Herrschaftsform definiert ist.Platon, Politikos, 291c–303d Diese Idee wurde zunächst von seinem Schüler Aristoteles (384–324 v. Chr.) und später vom griechischen Historiker Polybios (um 200 v. Chr. bis etwa 118 v. Chr.) weiterentwickelt.

Grundsätzlich bestand in der Staatstheorie seit Platon die Idee, dass jede am Gemeinwohl orientierte Herrschaftsform (Monarchie [auch: Basileia], Aristokratie, Demokratie) ein entartetes, nur an den Interessen der Herrschenden orientiertes Gegenstück hat (Tyrannis, Oligarchie, Ochlokratie). Diese Theorie der Verfassungsformen ist aus der Beobachtung und Analyse der Politik antiker griechischer Stadtstaaten abstrahiert. – Empirisch haben die Autoren dagegen vor allem Mischformen gefunden.

Grundformen der Verfassungen (nach Polybios)

{| class="wikitable float-left"
| Anzahl der
Herrscher
|| Gemeinwohl || Eigennutz
|-
| Einer || Monarchie || Tyrannis
|-
| Einige || Aristokratie || Oligarchie
|-
| Alle || Demokratie || Ochlokratie

|}

Aus der Erkenntnis heraus, dass diese sechs Grundformen der Verfassungen notwendigerweise instabil sind, hat vor allem Polybios die Idee des Verfassungskreislaufs entwickelt, die diese Herrschaftsformen zueinander in Beziehung setzt.Polybios 1,1,6,3-10

Fast alle heute in Europa anzutreffenden demokratischen Regierungsformen basieren auf landesspezifischen aristokratischen Vorläufermodellen, bei denen Adel, wohlhabendes Bürgertum oder Kirchenvertreter ein Mitbestimmungsrecht bei der Steuererhebung, Fragen der Gewaltenteilung oder Herrscherwahl hatten. Der Übergang von aristokratischen zu demokratischen Regierungsformen vollzog sich meist in der Form, dass zunächst allen Bürgern ein Wahlrecht zugestanden wurde, später dann Unterschiede in der Stimmgewichtung (Zensuswahlrecht), oder Ausschlüsse von Bürgerrechten für einzelne Bevölkerungsgruppen (Sklaven, Frauen, Angehörige ethnischer, sprachlicher oder religiöser Minoritäten) aufgehoben wurden.

Anwendbarkeit des Begriffs in der Neuzeit


Der heutige Parlamentarismus (repräsentative Demokratie) ist nach der klassischen Verfassungssystematik keine Demokratie (direkte Demokratie), sondern – je nach Wertung – eine Aristokratie oder eine Oligarchie im ursprünglichen, nicht auf dem Vorrang der besseren Herkunft beruhenden Sinn.

Insgesamt finden sich in den Verfassungen der heutigen westlichen Staaten verschiedene Elemente, wie das wählende Volk als demokratisches, die Gewählten als aristokratisches und den deutschen oder österreichischen Bundespräsidenten als (meist repräsentatives) monarchisches Element, weshalb diese Verfassungen auch als Mischverfassung bezeichnet werden.

Siehe auch


* Verfassungskreislauf

Einzelnachweise


Weblinks


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Kategorie:Staatsform
Kategorie:Antike Verfassungstheorie
Kategorie:Adel

Kategorie:Herrschaftsform

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