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Ausschließliche Wirtschaftszone

23.05.2012 @ 12:08, ,

right|thumb|upright=1.2|Seerechtliche Zonen nach dem Seerechtsübereinkommen
thumb|upright=1.2|Außengrenzen der AWZ in der Nordsee
thumb|260px|200-Meilen-Zone von Norwegen

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200-Meilen-Zone der EU und durch Farben die einzelnen Länder gekennzeichnet

Als Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) wird nach Art. 55 des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) der Vereinten Nationen[http://www.admin.ch/ch/d/as/2009/3209.pdf Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (deutsche Übersetzung)] das Gebiet jenseits des Küstenmeeres bis zu einer Erstreckung von 200 sm (370,4 km) ab der Basislinie bezeichnet (daher auch 200-Meilen-Zone), in dem der angrenzende Küstenstaat in begrenztem Umfang souveräne Rechte und Hoheitsbefugnisse wahrnehmen kann, insbesondere das alleinige Recht zur wirtschaftlichen Ausbeutung einschließlich des Fischfangs (vgl. im Einzelnen Art. 55 bis 75 SRÜ). Die AWZ ist völkerrechtlich betrachtet ein Produkt der letzten Jahrzehnte. Obwohl die lateinamerikanischen Staaten bereits in den 1940er Jahren die Ausweitung des Küstenmeeres auf 200 sm gefordert hatten, konnte erst mit dem Seerechtsübereinkommen 1982 eine allgemeine Anerkennung der AWZ erreicht werden.

Zu den souveränen Rechten gehören die Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über dem Meeresboden, maßgeblich durch Fischerei, des Meeresbodens und seines Untergrunds durch Bergbau im Rahmen von Sand-, Kies- und Kohlenstoffgewinnung sowie andere Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung der Zone wie der Stromerzeugung, insbesondere durch Wasserkraftwerke und Windenergieanlagen.

Im Rahmen seiner Hoheitsbefugnisse darf der Küstenstaat künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke, wie z.B. Bohrinseln, errichten und wissenschaftliche Meeresforschung betreiben. Er ist hierbei dem Schutz und der Bewahrung der Meeresumwelt und damit dem Naturschutz verpflichtet.

Andere Staaten genießen nach Art. 58 und 87 des UN-Seerechtsübereinkommens innerhalb der AWZ eines jeden Küstenstaates die Freiheit der Hohen See.

Deutsche ausschließliche Wirtschaftszone


Die Bundesrepublik Deutschland hat nach Inkrafttreten des Seerechtsübereinkommens mit Wirkung zum 1. Januar 1995 die Errichtung einer deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee erklärt.[http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID=anonymous3377721341441&tocf=Bundesanzeiger_BGBl_tocFrame&tf=Bundesanzeiger_BGBl_mainFrame&qmf=Bundesanzeiger_BGBl_mainFrame&hlf=Bundesanzeiger_BGBl_mainFrame&bk=Bundesanzeiger_BGBl&name=bgbl%2FBundesgesetzblatt%20Teil%20II%2F1994%2FNr.%2059%20vom%2008.12.1994%2Fbgbl294s3769b.pdf Bekanntmachung der Proklamation der Bundesrepublik Deutschland über die Errichtung einer ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee und in der Ostsee] v. 29.11.1994, BGBl. 1994 II S. 3770 Zu den maßgeblichen deutschen Rechtsvorschriften, die innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone anwendbar sind, gehören u.a. das Seeaufgabengesetz, die Seeanlagenverordnung, das Bundesberggesetz sowie das Raumordnungsgesetz. Angetrieben von den Genehmigungsverfahren für geplante Offshore-Windenergieparks trat für den Bereich der Nordsee am 26. September 2009 ein vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erlassener Raumordnungsplan in Kraft, für das wesentlich kleinere Ostseegebiet am 19. Dezember 2009[http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Raumordnung_in_der_AWZ/index.jsp Verordnungen und Raumordnungspläne für die Nord- und Ostsee] beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.

Quellen


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Kategorie:Seevölkerrecht

Kategorie:Fischereirecht

ast:Zona económica esclusiva
bg:Изключителна икономическа зона
ca:Zona econòmica exclusiva
da:Eksklusiv økonomisk zone
el:Αποκλειστική Οικονομική Ζώνη
Exclusive economic zone
es:Zona económica exclusiva
et:Erimajandusvöönd
fa:منطقه انحصاری اقتصادی
Zone économique exclusive
hi:विशिष्ट आर्थिक क्षेत्र
hr:Isključivi gospodarski pojas
id:Zona Ekonomi Eksklusif
is:Efnahagslögsaga
it:Zona economica esclusiva
ja:排他的経済水域
ka:განსაკუთრებული ეკონომიკური ზონა
kn:ಮೀಸಲು ಆರ್ಥಿಕ ವಲಯ
ko:배타적 경제 수역
lt:Išskirtinė ekonominė zona
nl:Exclusieve economische zone
nn:Eksklusive økonomiske soner
no:Økonomisk sone
pl:Wyłączna strefa ekonomiczna
pt:Zona económica exclusiva
ro:Zonă economică exclusivă
ru:Исключительная экономическая зона
sh:Eksluzivna ekonomska zona
simple:Exclusive Economic Zone
sq:Zona Ekskluzive Ekonomike
th:เขตเศรษฐกิจจำเพาะ
uk:Виключна економічна зона
vi:Vùng đặc quyền kinh tế
zh:专属经济区

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