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Betreuung

08.04.2012 @ 18:35, Codc,

Der Begriff Betreuung (sich um jemanden kümmern, jemanden unterstützen) umfasst eine Fülle an Sozial- und Dienstleistungen:

Im rechtlichen Sinne umfasst der Begriff Betreuung:
*in Deutschland als rechtliche Vertretung Volljähriger nach dem Betreuungsgesetz, siehe Betreuung (Recht)
* in Österreich: Sachwalterschaft

* in der Schweiz: Sachwalter

Darüber hinaus gibt es folgende Betreuungsformen:
* Kinderbetreuung und Kindertagesbetreuung
* ein Jugendlicher oder Heranwachsender kann vom Jugendrichter durch Erziehungsmaßregel nach § 10 JGG oder (jedoch nur, wenn er einer als Jugendlicher begangenen Straftat verdächtig ist) durch vorläufige Anordnung über die Erziehung nach § 71 JGG „der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person (Betreuungshelfer)“ unterstellt werden, siehe aber auch {{§|30|sgb_8|juris}} des SGB VIII als Hilfe zur Erziehung (Betreuungshelfer)
* Betreuung von alten oder behinderten Menschen, im Sinne von Fürsorge
* begleitende Betreuung im Studium, siehe Tutor
* Betreuung einer wissenschaftlichen Arbeit, insbesondere einer Examensarbeit und einer Dissertation, siehe Doktorvater
* Psychosoziale Betreuung, beispielsweise im Rahmen einer Soziotherapie oder Betreuten Wohnen
* sozialpsychiatrischen Dienst der Landkreise und Städte
* die Betreuung von Menschen im Rahmen des Katastrophenschutzes bei Großschadensereignissen und Gefahrensituationen, siehe Betreuungsdienst
* die künstlerische Unterhaltung von Soldaten im Fronteinsatz, siehe Truppenbetreuung

* Betreuung von Tieren, Anlagen, etc. im Sinne von Beaufsichtigung, siehe auch Aufsicht

Siehe auch


* Fürsorge

Kategorie:Dienstleistungssektor
Kategorie:Soziale Arbeit
Kategorie:Privatrechtsgeschichte
da:Værgemål
es:Tutela
eu:Tutoretza (zuzenbidea)
Tutelle
ro:Tutelă

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