Bundesgerichtshof in Anwaltssachen
Der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen ist die höchste Instanz der anwaltlichen Gerichtsbarkeit.
Rechtsgrundlage sind die §§ 106–112 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Dem Senat für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof (BGH) sitzt der Präsident des BGH oder ein Vertreter qua Amt vor (§ 106 Abs. 2 BRAO). Neben dem Präsidenten des BGH sind 3 Mitglieder des BGH sowie 3 Rechtsanwälte Mitglieder des Senats.
Der Anwaltssenat des BGH ist Revisionsinstanz der Anwaltsgerichtshöfe (§ 145 BRAO).
Literatur
* Michael Quaas: Die Rechtsprechung des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs im Jahre 2011, BRAK-Mitteilungen 02/2012, 46 [http://www.brak-mitteilungen.de/media/BRAK_2012_02.pdf] (im Anschluss an den entsprechenden Vorgängeraufsatz: ... im Jahre 2010, BRAK-Mitteilungen 02/2011, 46 [http://www.brak-mitteilungen.de/media/brak_mitt_02_2011.pdf])
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Kategorie:Anwaltschaft in DeutschlandAnwaltssachen
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