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Bundesrechnungshof

25.02.2012 @ 18:33, Jesi,

{{Infobox Deutsche Behörde
| behörden_bezeichnung =Bundesrechnungshof
– BRH –
| behörden_logo = 140px|center
| staatliche_ebene = Bund
| stellung = Unabhängiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle des Bundes und oberste Bundesbehörde im Bereich von Verwaltungsaufgaben[http://bundesrechnungshof.de/wir-ueber-uns/stellung www.bundesrechnungshof.de] Wir über uns > Stellung. Aufgerufen am 23. Februar 2011.
| Rechtsform =
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| gründungsdatum = 1950
| hauptsitz = Bonn
| behördenleiter = Dieter Engels, Präsident[http://bundesrechnungshof.de/wir-ueber-uns/praesident-vizepraesident/lebenslauf-dr-engels.pdf www.bundesrechnungshof.de] (PDF) Wir über uns > Lebenslauf Präsident
Prof. Dr. Dieter Engels. Aufgerufen am 23. Februar 2011.

| anz_mitarbeiter = ca. 600 (ohne Prüfungsämter)
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| homepage = [http://www.bundesrechnungshof.de www.bundesrechnungshof.de]
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Gebäude des Bundesrechnungshofes in Bonn, ehemals [[Bundesministerium für Post und Telekommunikation|Postministerium und Auswärtiges Amt|thumb|400px|right]]
thumb|Eingang des Bundesrechnungshofs ([[Adenauerallee (Bonn)|Adenauerallee 81 in Bonn)]]

Der Bundesrechnungshof (BRH) wurde auf Grund von {{Art.|114|gg|juris}} GG als unabhängige, selbstständige und weisungsfreie externe Finanzkontrolle des Bundes (vgl. Rechnungshof) errichtet. Der BRH ist oberste Bundesbehörde nur, soweit er Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (z. B. interne Personalangelegenheiten, Gebäudeverwaltung, Dienstreiseabrechnungen). Bei seinen Kernaufgaben, dem Prüfen, Berichten und Beraten ist er als externe Finanzkontrolle nicht Teil der Exekutive (Verwaltung), sondern steht außerhalb der klassischen drei Gewalten. Er ist nicht der Bundesregierung unterstellt. Auch die Legislative (Parlament) kann ihm keine Weisungen erteilen, sondern ihn allenfalls bitten, bestimmte Sachverhalte zu prüfen. Von der dritten Gewalt, der Judikative (Gerichtsbarkeit) unterscheidet den BRH, dass er sich zum einen seinen Prüfungsstoff frei wählt und dass er zum anderen keine rechtsverbindlichen Entscheidungen trifft, sondern Empfehlungen ausspricht. Die genaue Einordnung des BRH in das klassische System der Gewaltenteilung ist umstritten. Die Länder haben eigene Landesrechnungshöfe.

Geschichte


{{lückenhaft|Geschichte, weitere Vorgängerbehörden bzw. -Institutionen, sh. [http://bundesrechnungshof.de/wir-ueber-uns/geschichte bundesrechnungshof.de/wir-ueber-uns/geschichte]}}

Die Vorgängereinrichtung war der Rechnungshof des Deutschen Reiches.

Aufgaben und Tätigkeiten


Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Gegenstand seiner Prüfungen sind die jährlichen Einnahmen und Ausgaben des Bundes in Höhe von zusammen über 500 Milliarden Euro. Daneben prüft der Bundesrechnungshof unter anderem die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung, wenn sie Bundeszuschüsse erhalten oder der Bund eine Garantiehaftung innehat. Der Bundesrechnungshof fasst seine Feststellungen in Prüfungsmitteilungen oder Berichten zusammen, die er grundsätzlich an die geprüften Stellen richtet. Über seine wichtigsten Prüfungsergebnisse berichtet er dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung in einem Jahresbericht, den „Bemerkungen“. Zudem berät der Bundesrechnungshof auf der Grundlage seiner Prüfungserkenntnisse das Parlament und die Regierung. Die Mitglieder des Rechnungshofes sind richterlich unabhängig (nur dem Gesetz unterworfen).

Der jeweils amtierende Präsident ist traditionell in Personalunion zudem Der 'Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung' (BWV).[http://bundesrechnungshof.de/bundesbeauftragter-bwv www.bundesrechnungshof.de] Bundesbeauftragter BWV. Aufgerufen am 23. Februar 2011.[http://bundesrechnungshof.de/bundesbeauftragter-bwv/richtlinien-fuer-die-taetigkeit-des-bundesbeauftragten-fuer-wirtschaftlichkeit-in-der-verwaltung-bwv/ www.bundesrechnungshof.de] Richtlinien für die Tätigkeit des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung. Aufgerufen am 23. Februar 2011.

Organisation


thumb|300px|Alter BRH in Frankfurt/Main 1958

Der Bundesrechnungshof besteht aus neun Prüfungsabteilungen mit zur Zeit etwa 50 Prüfungsgebieten. Verwaltungsaufgaben nimmt eine dem Präsidenten unterstellte Präsidialabteilung wahr. Im BRH sind rund 600 Mitarbeiter – zum größten Teil Prüfungsbeamte – beschäftigt.

Entscheidungen im Prüfbereich des BRH treffen seine Mitglieder – neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten sind dies die Abteilungsleiter und die Prüfungsgebietsleiter – kollegial. Im Regelfall entscheidet das zuständige Zweierkollegium (Abteilungsleiter und Prüfungsgebietsleiter). In bestimmten Fällen treten der Präsident oder der Vizepräsident hinzu (Dreierkollegium). Entscheidungen im Zweier- und Dreierkollegium kommen nur einstimmig zustande. Dem Großen Senat des BRH sind u. a. Entscheidungen in abteilungsübergreifenden oder besonders bedeutenden Angelegenheiten – wie der Verabschiedung der Jahresberichte (die sogenannten Bemerkungen) â€“ vorbehalten. Der Große Senat entscheidet mit Stimmenmehrheit. Weitere Kollegialorgane sind der Ständige Ausschuss des Großen Senats und die (Abteilungs-)Senate.

Mit dem Berlin/Bonn-Gesetz ist im Jahr 2000 der Sitz des BRH von Frankfurt am Main in die Bundesstadt Bonn verlegt worden. Der BRH hat eine Außenstelle in Potsdam.

Seit dem 1. Januar 1998 wird der BRH bei seiner Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes durch neun Prüfungsämter des Bundes (PÄB) unterstützt. Die PÄB führen ihre Prüfungsaufgaben in entsprechender Anwendung der für den BRH geltenden Bestimmungen nach den Weisungen des BRH aus. Sie haben gegenüber den geprüften Stellen dieselben Befugnisse wie der BRH. PÄB befinden sich in Hamburg, Hannover, Berlin, Magdeburg, Köln, Koblenz, Frankfurt, Stuttgart und München. Die Prüfungsämter Köln und Magdeburg werden bis Ende 2012 aufgelöst. Die PÄB haben knapp 700 Mitarbeiter.

Die Bemerkungen

In seinen jährlich am Jahresende erscheinenden Bemerkungen fasst der Bundesrechnungshof in Form eines Berichtsbandes zahlreiche Prüfungsergebnisse zusammen. Jede Bemerkung trägt eine innerhalb des Bandes fortlaufende Nummer, hat eine Titelzeile und als ersten Absatz eine Kurzzusammenfassung des Inhalts. Seit einigen Jahren gibt der Bundesrechnungshof seine Bemerkungen zusätzlich zu der Gesamtfassung auch in einer Kurzfassung heraus. Diese Publikation ist auch häufig Grundlage kritischer Berichterstattung in der Presse.

Die Bemerkungen sind im allgemeinen sehr sachlich und konkret gehalten, und weisen ohne Umschweife oder Schönungen auf aufgedeckte Probleme hin. In dieser Herangehensweise wirken sie gelegentlich schonungslos, bzw. sarkastisch oder zynisch (siehe hier Zitate).

Außer der Nennung neuer Prüfungsergebnisse wird auch eine Erfolgsbilanz gezogen und dargelegt, in welchen Fällen auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes hin Verbesserungen oder Einsparungen erreicht werden konnten, bzw. wo Empfehlungen des BRH nicht umgesetzt wurden. Ferner nennt der BRH in den Bemerkungen auch nicht rein monetär basierte Prüfungsergebnisse, z. B. bemängelt er 2006 die dünne Personaldecke und mangelhafte IT-Ausstattung von Zollstellen an Flughäfen.

Allerdings kann der BRH nicht nur als „Anwalt des Steuerzahlers“ verstanden werden. Es gehört auch zu seinen Aufgaben z. B. zu Mindereinnahmen des Bundes führende Lücken der Steuer- oder Sozialgesetzgebung zu benennen – was er auch tut, und das auch in den Bemerkungen dokumentiert.

Die Bemerkungen sind auf der Homepage des BRH online einsehbar, sie finden sich dort im Bereich Veröffentlichungen.

Zitate

„Der Bundesrechnungshof ist der Auffassung, dass es dem Bund nicht zugemutet werden kann, Personal für eine bauliche Lösung mitzufinanzieren, die er ausdrücklich ablehnt.“ (Kurzfassung Bemerkungen 2006, Nr. 22)

„Das Bundesverteidigungsministerium hat verbindliche Fördervorgaben bei der energetischen Sanierung seiner Liegenschaften nicht beachtet. 240 Mio. Euro Fördermittel wollte es in erster Linie rasch und vollständig ausgeben.“ (Bemerkungen 2011, Nr. 60)

„Es ist auffällig, dass von 5 100 Geräten, die das Bundesfinanzministerium zwischen 2007 und 2010 ausgetauscht hat, 4 000 defekt gewesen sein sollen. Die angeblichen Mängel der Geräte hat es nicht dokumentiert.“ (Bemerkungen 2010, Nr. 12)

„Die Bundeswehr konserviert und verpackt auch geringwertiges Wehrmaterial in eigens dafür vorgesehene Anlagen. Hochwertiges Wehrmaterial lagert sie hingegen über mehrere Jahre ohne geeignete Verpackung..“ (Bemerkungen 2011, Nr. 66)

Präsidenten


* 1950–1956: Josef Mayer
* 1957: Heinz Maria Oeftering
* 1957–1963: Guido Hertel
* 1964–1971: Volkmar Hopf
* 1971–1978: Hans Schäfer
* 1978–1985: Karl Wittrock
* 1985–1993: Heinz Günter Zavelberg
* 1993–2001: Hedda von Wedel

* seit 2002: Dieter Engels

Der Präsident des BRH ist in die Besoldungsgruppe B 11 eingruppiert.

Gebäude


Für das ehemalige Gebäude des Bundesrechnungshofs in Frankfurt am Main siehe Gebäude des Bundesrechnungshofs (Frankfurt am Main).

{{lückenhaft|Andere Gebäude}}

Weblinks


*[http://www.bundesrechnungshof.de bundesrechnungshof.de] – Offizielle Website des BRH
*[http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_114.html bundesrecht.juris.de-Art. 114 GG.]
*[http://www.rechnungshof-hessen.de/index.php?seite=rechnungshoefe.php&selected=40 Rechnungshöfe in Deutschland]
*[http://www.rechnungshof-hessen.de/index.php?seite=kommunalpruefung.php&selected=40 Überörtliche Kommunalprüfung in Deutschland]
* [http://www.cloeser.org/pub/Parlamentarische_Kontrolle_der_Exekutive.pdf Seminararbeit u. a. zur Bedeutung des BRH zur parlamentarischen Kontrolle der Exekutive] (PDF; 372 kB)

* [http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,543894,00.html Artikel des Manager-Magazins über eine Rede des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bei dem Club Hamburger Wirtschaftsjournalisten]

Einzelnachweise


{{Navigationsleiste Präsidenten des Bundesrechnungshofes}}

Kategorie:Bundesbehörde in Bonn
Kategorie:Potsdam
Kategorie:Haushaltsrecht (Deutschland)

Kategorie:Beruf oder berufliche Tätigkeit des Öffentlichen Dienstes

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Bundesrechnungshof
Cour fédérale des comptes

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