Bundessortenamt
{{Infobox Deutsche Behörde
| behörden_bezeichnung =Bundessortenamt – BSA –
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| staatliche_ebene =
| stellung = Bundesoberbehörde
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| aufsicht = Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
| gründungsdatum = 1953
| hauptsitz = Hannover
| behördenleiter = Präsident - Udo von Kröcher
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Das Bundessortenamt (BSA) ist als Sortenamt eine selbstständige deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Das 1953 gegründete Amt hat seinen Sitz in Hannover und unterhält 12 Prüfstellen in Deutschland.Bundessortenamt: [http://www.bundessortenamt.de/internet30/index.php?id=12 Wir über uns]
Das BSA ist zuständig für die Zulassung von Pflanzensorten (Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Saatgut) und den Sortenschutz, also den rechtlichen Schutz von neuen Pflanzensorten („Schutz des geistigen Eigentums“). Rechts- und Prüfungsgrundlagen für die Arbeit des Bundessortenamts sind das Saatgutverkehrsgesetz und das Sortenschutzgesetz.
Siehe auch
*Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO) der Europäischen Union
Literatur
*Frank Hinrichs: Wofür ein Bundessortenamt? In: Verwaltungsrundschau (VR). Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft. 52. Jg., 2006, {{ISSN|0342-5592}}, S. 89–92.
Weblinks
* [http://www.bundessortenamt.de/internet30/index.php?id=3 Website des Bundessortenamts]
* [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/saatverkg_1985 Saatgutverkehrsgesetz]
* [http://transpatent.com/gesetze/sortschg.html Sortenschutzgesetz]
* [http://transpatent.com/gesetze/sortschv.html Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt (BSAVfV)]
Einzelnachweise
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Kategorie:Behörde (Deutschland)Kategorie:Verbraucherschutz
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