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Burgfrieden

27.04.2012 @ 15:40, VolkovBot,

{{Begriffsklärungshinweis|Siehe Abschnitt andere Wortbedeutungen. Eine Beschreibung über das Stillhalten von Oppositionsparteien innerhalb eines Staates findet sich unter Burgfriedenspolitik}}

Der Ausdruck Burgfrieden bezeichnete im Mittelalter einen Hoheitsbereich um eine Burg, in dem Fehden, also Feindeshandlungen von Privatpersonen untereinander, unter Androhung der Acht verboten waren. Dieser Bereich konnte sich über den gesamten zur Burg gehörenden Grundbesitz erstrecken oder, zum Beispiel bei Ganerbenburgen, nur über die Fläche eines Innenhofes.

Beschreibung


Der Herr der Burg konnte Personen auch Asyl gewähren und Personen auf diese Weise unter seinen Schutz stellen, aber auch unter seine Hoheit zwingen. Wenn mehrere Parteien Besitz an einer Burg hielten und somit als Burgherren galten, wurden sogenannte Burgfriedensverträge geschlossen, die kurz auch Burgfrieden genannt wurden und oft weitreichende Regelungen für das Zusammenleben auf der Burg festlegten.

Die Gewährung von Burgfrieden durfte, besonders im Hochmittelalter, nicht verweigert werden. Bei Besuchen auf anderen Burgen, auch der eines Feindes, musste eine Fehde ruhend gestellt werden, da auch für Kontrahenten im Umkreis der Burg Burgfrieden herrschte. Der Burgfrieden konnte durch einen speziellen Fehdebrief aufgekündigt werden (etwa, um die jeweilige Burg legal belagern zu können).

Der entsprechende Friedensbezirk konnte durch entsprechende Marken, zum Beispiel Burgfriedenssteine, abgegrenzt werden, wenn keine natürliche Abgrenzung bestand.

Die Bezeichnung Bergfried für einen Wehrturm hat sich aus den Worten berch und frit, Burgfriede, entwickelt.

Siehe auch


* Fehde, Krieg, Urfehde, Apage
* Landfrieden, Gottesfrieden
* Landfriedensbruch

* Burgfriedenspolitik

Andere Wortbedeutungen


* Burgfrieden (Gemeinde Hohenwarth-Mühlbach), Katastralgemeinde der Marktgemeinde Hohenwarth-Mühlbach am Manhartsberg, Bezirk Hollabrunn, Niederösterreich

* Burgfrieden (Gemeinde Leisach), Ortschaft in der Gemeinde Leisach in Osttirol

* Burgfrieden bezeichnet bei Studentenverbindungen (besonders bei schlagenden) das Verbot, bei einer Veranstaltung auf einem Korporationshaus eine Beleidigung auszusprechen, widrigenfalls eine sofortige Abbitte zu erfolgen hat.

* Im Tierreich ist der Burgfrieden ein Verhalten, das die unmittelbare Umgebung der Aufzuchtplätze vom Jagdbetrieb ausnimmt. Bekanntes Beispiel dieser Art ist das Zusammenleben von Fuchs und Brandgans in einem Bau. Es gilt auch für Greifvögel und andere Raubtierarten. [http://archiv.abendblatt.de/ha/1967/pdf/19670819.pdf/ASV_HAB_19670819_HA_054.pdf Hamburger Abendblatt, 19./20. August 1967, Artikel “Burgfrieden unter Tieren”]

Literatur


* Gerd Althoff: Spielregeln der Politik im Mittelalter. Kommunikation in Frieden und Fehde. Primus-Verlag, Darmstadt 1997, ISBN 3-89678-038-7.
* Herbert Obenaus: Recht und Verfassung der Gesellschaften mit St. Jörgenschild in Schwaben. Untersuchung über Adel, Einzug, Schiedsgericht und Fehde im 15. Jahrhundert (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte; 7). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1961.
* Christoph Terharn: Die Herforder Fehden. Ein Beitrag zum Fehderecht. Schmitt, Berlin 1994, ISBN 3-503-03090-5.
* Thomas Vogel: Fehderecht und Fehdepraxis im Spätmittelalter am Beispiel der Reichshauptstadt Nürnberg. Lang, Frankfurt/M. 1998, ISBN 3631-33100-2.

* Felix Busson: Ritterlicher Ehrenschutz. Verlag Franz Pechel, Graz 1907.

Einzelnachweise


Kategorie:Burgenkunde
Kategorie:Fehde
Kategorie:Verhaltenskodex
Kategorie:Studentisches Brauchtum und Ritual

Kategorie:Jägersprache

it:Borgo franco
sv:Borgfrid

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