Derivativer Eigentumserwerb
Unter derivativem Eigentumserwerb versteht man den Erwerb des Eigentums an einer Sache durch Rechtsgeschäft im Gegensatz zum originären Eigentumserwerb. Das Eigentum ist also von dem Eigentum des vorherigen Eigentümers abgeleitet.
* Wichtigster Fall ist die Übereignung für bewegliche Sachen (Deutschland: {{§|929|bgb|juris}} BGB), Fahrnisse, und für unbewegliche Sachen, Immobilien (Deutschland: {{§|873|bgb|juris}}, {{§|925|bgb|juris}} BGB)
Siehe auch
Weblinks
* Deutschland: [http://www.uni-potsdam.de/u/lsassmann/ss06/rep_sar/folien/ueber02.pdf Uni Potsdam PDF]
* Österreich: Heinz Barta: Grundriss des Zivilrechts. Kapitel 2B. Die Lehre von Titel und Modus [http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap2_0.xml?section-view=true;section=2 Webdokument], www.uibk.ac.at)
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