Einfuhrumsatzsteuer (Deutschland)
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben wird.
Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Vorschriften für Zölle sinngemäß, {{§|13|ustg|juris}} Abs. 2 in Verbindung mit {{§|21|ustg|juris}} Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG). Für Sendungen gibt es eine Freigrenze von 22 EUR. Ist der Warenwert nicht höher als dieser Betrag, ist die Sendung von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.
Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhrumsatzsteuer errechnet sich nach {{§|11|ustg|juris}} UStG folgendermaßen:
: Wert der Ware inkl. Transportkosten in die EG (Zollwert = (vereinfacht) FOB-Preis + Transportkosten): + ggf. Zoll
: + ggf. Verbrauchsteuer
: + ggf. innergemeinschaftliche Beförderungskosten
: = Bemessungsgrundlage für Einfuhrumsatzsteuer (EUSt-Wert)
: * Steuersatz (seit 1. Januar 2007: 19 % oder 7 %)
: = Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
Im Jahr 2007 hat der Fiskus ca. 41,3 Mrd. € aus der Einfuhrumsatzsteuer eingenommen.
Siehe auch
* Umsatzsteuer (Deutschland)
* Incoterms
* Ausfuhrerstattung
* Abzugsverfahren
Literatur
* Thomas Möller: Neue Dienstvorschrift für die Einfuhrumsatzsteuer Außenwirtschaftliche Praxis 15(3), S. 81 - 84 (2009), {{ISSN|0947-3017}}
Weblinks
* [http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/einfuhrumsatzsteuer_node.html Informationen des Zolls zur Einfuhrumsatzsteuer]
* [http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/ueberschreiten-reisefreimengen_node.html Hier wird die EUSt und Zollberechnung nochmals ganz genau erklärt und an einem Beispiel verdeutlicht.]
* [http://www.ihk-nordwestfalen.de/fileadmin/medien/02_Wirtschaft/44_International/22_Export_Import/medien/ATLAS_Ausfuhr.pdf Merkblatt der IHK Nord Westfalen über das IT-System Atlas für die automatisierte Zollanmeldung]
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