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Erlösfunktion

07.04.2012 @ 11:19, WissensDürster,

{{Dieser Artikel|beschäftigt sich mit der Erlösfunktion, die auch Ertragsfunktion genannt wird. Für eine Funktion mit ertragsgesetzlichem Kurvenverlauf, siehe: Ertragsgesetz.}}

Die Erlösfunktion, auch Ertragsfunktion oder Umsatzfunktion genannt, stellt in der betriebswirtschaftlichen Kosten- und Erlösrechnung den Zusammenhang zwischen den Erlösen (Umsätzen) und einer Bezugsgrößenmenge (in der Regel die Absatzmenge) dar.[http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/erloesfunktion.html Erlösfunktion] – Definition im Gabler Wirtschaftslexikon

Unter der Annahme eines konstanten Verkaufspreises (keine Rabatte o. ä.) erhält man folgende allgemeine Form der Erlösfunktion:

E(x)=e\cdot x

mit

E: Erlösfunktion

e: Erlös (Verkaufspreis) einer Bezugsgröße

x: Bezugsgrößenmenge

Die erste Ableitung der Erlösfunktion nennt man – analog zu den Grenzkosten auf der Kostenseite – Grenzerlös.

Einzelnachweise


{{SORTIERUNG:Erlosfunktion}}
Kategorie: Kostenrechnung

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