Navigation


Exekutive

27.04.2012 @ 21:16, Lektor,

{{Dieser Artikel|befasst sich mit der Exekutive als Staatsgewalt. In Österreich werden die Wachkörper, insbesondere des Innenministeriums, zusammenfassend als Exekutive bezeichnet.}}

Die Exekutive (im 18. Jahrhundert entlehnt aus dem französischen pouvoir exécutif „vollziehende Gewalt“ zu lateinisch exsequi „ausführen“) ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten.

Sie umfasst die Regierung (Gubernative) und die öffentliche Verwaltung (Administrative), denen in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Dabei haben Verordnungen nicht den Status von Gesetzen, sondern werden vielmehr von bestehenden Gesetzen abgeleitet.

Deutschland

Zur Exekutive gehören in Deutschland die Bundesregierung, alle verwaltungstätigen Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, zum Beispiel Landesverwaltungen und alle nachgeordneten Vollzugsorgane wie Staatsanwaltschaft, Polizei und Finanzamt. Aber auch die hauptamtlichen Kreisverwaltungen (Landratsamt), Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen sowie die ehrenamtlichen Kreistage und Gemeindevertretungen gehören zur vollziehenden Gewalt.

Ein Beispiel für exekutives Handeln durch Verwaltungsbehörden ist die Erteilung eines Bußgeldbescheids wegen Falschparkens.

Hierbei werden Gesetze durch den Staat ausgeführt. Ein exekutives Handeln (Verwaltungsakt) liegt immer dann vor, wenn eine öffentliche Verwaltungsbehörde einen Beschluss fasst und diesen dem Bürger, zum Beispiel durch einen Brief, mitteilt. Diese Verwaltungsakte betreffen generell das Verhältnis zwischen Bürger und Staat.

Gegen jeden Verwaltungsakt kann der Bürger Beschwerde einlegen: Er klagt vor einem Verwaltungsgericht, das im Folgenden den Beschluss gegen den Bürger im Einzelnen auf seine Rechtmäßigkeit prüft.

Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden (vgl. auch {{Art.|20|gg|juris}} Abs. 3 GG); Rechtsstaatsprinzip.

Die Bundeswehr kann in manchen Hinsichten ebenfalls als der Exekutive zugehörig angesehen werden, wobei diese Sicht aber nicht eindeutig bzw. nicht ausschließlich zutreffend ist: Zwar ist die Bundeswehr direkt der Bundesregierung bzw. genauer dem Bundesminister(ium) der Verteidigung unterstellt, doch handelt es sich bei ihr um eine so genannte „Parlamentsarmee“, über deren Einsatz nicht in allen Fällen ausschließlich die jeweilige Bundesregierung entscheiden kann. Bezüglich bewaffneter Einsätze der Bundeswehr hat der Bundestag in seiner Gesamtheit (insofern die Legislative) über das normale Maß der üblichen Exekutivkontrolle hinausreichende, umfangreiche Mitentscheidungsrechte und Kontrollmöglichkeiten.{{Internetquelle|autor=BVerfG|hrsg=Axel Tschentscher|titel=Urteil zu out-of-area Einsätzen|url=http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090286.html |werk=Deutschsprachiges Fallrecht (DFR)|datum=12. Juli 1994|zugriff=28. September 2008}}Vgl. diesbezüglich zusammenfassend [http://www.cloeser.org/pub/Parlamentarische_Kontrolle_der_Exekutive.pdf Die parlamentarische Kontrolle der Exekutive], S. 13 f. (PDF) Hinsichtlich nichtbewaffneter Einsätze der Bundeswehr im Inland im Rahmen von {{Art.|35|gg|juris}} des Grundgesetzes, etwa zur Katastrophenhilfe wie im Falle der Flutkatastrophe im Jahr 2002, ist die Kategorisierung der Bundeswehr als Bestandteil der Exekutive hingegen zutreffend.

Österreich

In Österreich ist die Exekutive in politischem Sinn auf Bundesebene die Bundesregierung und der Bundeskanzler. Auf Landesebene die Landesregierung (mit den Landesräten) und der Landeshauptmann.

In Österreich versteht man aber im Besonderen unter „der Exekutive“ die Polizei. Dies lässt sich z. B. daran zeigen, dass der gesetzliche Amtstitel von Polizisten Exekutivbediensteter lautet. Unter dem Begriff Sicherheitsexekutive versteht man die Sicherheitsbehörden und die ihnen unterstellten oder beigegebenen Wachkörper. Für die Sicherheitsbehörden versehen die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes den Exekutivdienst.

Als Exekutivkörper gelten die beiden Wachkörper Bundespolizei und Justizwache sowie kleine Gemeindewachkörper. Auch das Bundesheer ist ein Exekutiv-, jedoch kein Wachkörper.

Schweiz

In der Schweiz ist die Exekutive auf Bundesebene der Bundesrat, bestehend aus sieben Mitgliedern. Auf kantonaler Ebene bildet die Kantonsregierung (in den meisten Kantonen Regierungsrat oder Staatsrat genannt) die ausführende Gewalt. Dieser Rat besteht in der Regel aus fünf bis sieben Mitgliedern. Auf Gemeindeebene bildet, je nach Region, der Gemeinderat bzw. der Stadtrat (oder auch der Kleine Stadtrat) die Exekutive. Die Exekutive wird durch einen „schwachen Chef“ regiert, d. h. der Stadt- oder Gemeindepräsident hat nicht mehr Rechte als die anderen Mitglieder der Exekutive.

Europa

Innerhalb der Europäischen Union nimmt die Europäische Kommission Aufgaben der Exekutive wahr. Andere europäische Organisationen, wie ESA oder EUMETSAT, sind ebenfalls Exekutivorgane, die durch die Mitgliedsstaaten kontrolliert werden.

USA

In den USA ist auf föderaler Ebene das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten das Oberhaupt der Exekutive. Festgelegt ist dies durch den Artikel 2 der amerikanischen Verfassung. Darin wird die Macht des Amtes, die Qualifikationen für das passive Wahlrecht und die Art und Weise der Präsidentenwahl beschrieben. Der Präsident hat kein formelles Initiativrecht im Gesetzgebungsverfahren des Kongresses der Vereinigten Staaten.

Siehe auch

ar:سلطة تنفيذية
ast:Poder executivu
az:İcra hakimiyyəti
be:Выканаўчая ўлада
be-x-old:Выканаўчая ўлада
bg:Изпълнителна власт
bs:Izvršna vlast
ca:Poder executiu
cs:Výkonná moc
da:Udøvende magt
el:Εκτελεστική εξουσία
Executive (government)
eo:Plenuma povo
es:Poder ejecutivo
et:Täidesaatev võim
eu:Botere betearazle
fa:قوه مجریه
Pouvoir exécutif
fy:Utfierende macht
gl:Poder executivo
he:רשות מבצעת
hr:Izvršna vlast
id:Eksekutif
is:Framkvæmdarvald
it:Potere esecutivo
ja:行政
jv:Eksekutif
kn:ಕಾರ್ಯಾಂಗ
ko:행정
la:Potestas exsecutiva
lt:Vykdomoji valdžia
lv:Izpildvara
mk:Извршна власт
ml:കാര്യനിർവ്വഹണ വിഭാഗം
ms:Badan eksekutif
nds:Utövend Macht
nl:Uitvoerende macht
nn:Den utøvande makta
no:Utøvende makt
oc:Poder executiu
pl:Władza wykonawcza
pt:Poder executivo
qu:Ruraq atiy
ro:Executiv
ru:Исполнительная власть
sh:Izvršna vlast
simple:Executive (government)
sk:Výkonná moc
sl:Izvršilna oblast
sr:Извршна власт
sv:Verkställande makt
ta:செயலாட்சியர்
th:อำนาจบริหาร
tl:Ehekutibong sangay
tr:Yürütme erki
uk:Виконавча влада
vi:Quyền hành pháp
zh:行政机构
zh-min-nan:Hêng-chèng

weiter

Text und Bilder dieses Beitrags stammen aus dem Artikel Exekutive der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Free Documentation License. Die Liste der Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der Original-Artikel lässt sich hier bearbeiten.