Navigation


Fernkommunikationsmittel

26.08.2010 @ 21:19, SDB,

Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__312b.html § 312 b Abs. 2 BGB])

siehe auch: Fernabsatzvertrag

{{Rechtshinweis}}
Kategorie:Schuldrecht (Deutschland)

weiter

Text und Bilder dieses Beitrags stammen aus dem Artikel Fernkommunikationsmittel der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Free Documentation License. Die Liste der Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der Original-Artikel lässt sich hier bearbeiten.