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Forstamt

08.05.2012 @ 23:25, DanielHerzberg,

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Forstämter sind Verwaltungseinheiten, die für die Betreuung bestimmter Waldflächen zuständig sind. Die Bezeichnung eines Forstamtes kann je nach Region und Besitzart variieren.

In Preußen war die Bezeichnung Oberförsterei geläufig. Die Forstamtsleiter hießen früher auch Oberförster oder Forstmeister. Letzteres ist nicht mit der heutigen Bezeichnung Forstwirtschaftsmeister zu verwechseln.

Die überwiegende Anzahl der Forstämter in Deutschland sind Behörden der Landesforstverwaltungen und in erster Linie für den Landeswald (auch Staatswald genannt) zuständig. Als Betreuungsforstämter übernehmen sie aber häufig auch die Bewirtschaftung von Körperschaftswäldern.

Bundesforstämter bewirtschaften Wälder, die im Besitz der Bundesrepublik Deutschland sind. Hierbei handelt es sich häufig um Truppenübungsplätze oder andere militärische Anlagen.

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Formen

Zahlreiche Kommunen haben ebenfalls Waldbesitz und verfügen über ein Kommunalforstamt.

In verschiedenen Bundesländern gibt es Landwirtschaftskammer-Forstämter. Diese sind für die Beratung und Betreuung des Privatwaldes (überwiegend Wälder landwirtschaftlicher Betriebe) zuständig - sofern diese Pflichtaufgabe der LWKen nicht durch die nach Bundeswaldgesetz favorisierte, unmittelbar eigenverantwortliche waldbäuerliche Selbstverwaltung in Form von Forstbetriebsgemeinschaften wahrgenommen wird. Nur wenige Waldbesitzer haben ausreichend Wald, um sich ein Privatforstamt leisten zu können. Eine Besonderheit in Niedersachsen sind die Klosterforstämter der Klosterkammer Hannover.

Aufgaben

Hauptaufgaben der Forstämter sind die Verwaltung des Grundeigentums sowie die Bewirtschaftung des Waldes unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Hierzu gehören die Produktion, Ernte und Vermarktung von Holz und Nebenprodukten ebenso, wie auf gleicher Fläche die Sicherstellung der besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes.

In einigen Bundesländern wird die Betreuung des Privatwaldes von den staatlichen Forstämtern mit übernommen. Dieses geschieht in so genannten Einheitsforstämtern.

Benennungen

*In der Regel sind Forstämter in Revierförstereien (auch Betriebsbezirke genannt) aufgeteilt. In Schleswig-Holstein ist die amtliche Bezeichnung Försterei. Die Betriebsbezirke bestehen meist aus einzelnen Dörfern oder Städten und Stadtteilen oder aus mehreren Dörfern in einem "Verbund". In Thüringen wird das gesamte Landesgebiet gemäß § 59 Landeswaldgesetz durch die oberste Forstbehörde in staatliche Forstamtsbezirke und diese in Forstbetriebsbezirke (Forstreviere) eingeteilt.§ 59 Thüringer Waldgesetz in der Fassung vom 24. Juni 2008, [http://www.thueringen.de/de/forst/recht/waldgesetz/ Online] In einigen Regionen steht den kommunalen Forstämtern auf Ebene jedes Regierungsbezirks die Forstdirektion vor. Manche der deutschen Bundesländer haben zudem auf Landesebene eine Forstanstalt.
*In Österreich heißen die Forstämter Bezirksforstinspektion (BFI), denen auf Ebene jedes Bundeslandes eine Landesforstdirektion vorsteht.

*In den meisten Teilen der Schweiz sind es in den Gemeinden die so genannten Kreisforstämter. Ihnen ist ein Kantonsforstamt übergestellt.

Literatur


* Karl Hasel, Ekkehard Schwartz: Forstgeschichte. Ein Grundriss für Studium und Praxis. Kessel, Remagen 2002, ISBN 3-935638-26-4

Weblinks


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Einzelnachweise



Kategorie:Öffentliche Verwaltung (Deutschland)
Kategorie:Öffentliche Verwaltung (Österreich)

Kategorie:Öffentliche Verwaltung (Schweiz)

bg:лесничейство
lt:Miškų urėdija

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