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Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter

10.04.2012 @ 22:09, Wheeke,

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der sich in erster Linie dem Jugendmedienschutz widmet.

Im November 2005 wurde die FSM als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannt. Ordentliche Mitglieder des Vereins haben die Möglichkeit, sich dem im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vorgesehenen „Modell der regulierten Selbstregulierung“ anzuschließen. Den Unternehmen kommt damit die im JMStV vorgesehene Privilegierung für Mitglieder einer anerkannten Selbstkontrolle zugute. Im Falle einer Beanstandung der KJM hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des JMStV ist die FSM als anerkannte Einrichtung der Selbstkontrolle einzubeziehen, wenn es sich bei dem Anbieter um ein ordentliches Mitglied der FSM handelt. Ihre Prüfergebnisse sind für die KJM und die zuständigen Landesmedienanstalten verbindlich, wenn sie im Rahmen des rechtlich vorgegeben Beurteilungsspielraums bleiben.

Tätigkeitsbereiche


Die FSM betreut eine eigene Beschwerdestelle. Über ein Formular auf der Website der FSM oder über die in Kooperation mit dem Branchenverband eco e.V. betriebene Internet-Beschwerdestelle kann eine Beschwerde eingegeben werden. Tätigkeitsbereiche sind die Bearbeitung von Beschwerden über strafbare oder jugendgefährdende Inhalte im Bereich des Jugendmedienschutzes von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern. Die FSM betreibt umfangreiche Aufklärungsarbeit zur Förderung der Medienkompetenz von Kindern und deren Erziehungsberechtigten z. B. im Rahmen des Projektes der „Internauten“. Das medienpädagogisch begleitete Portal unterstützt junge Internetnutzer bei ihren ersten Schritten im Internet und gibt ihnen auf spielerische Art Informationen und Tipps zum Thema Sicherheit im Umgang mit neuen Medien. Lehrer können für ihre schulische Arbeit mit Kindern der 3. bis 6. Klasse außerdem den Internauten-Medienkoffer mit Lernmaterialien bestellen und in den Unterricht integrieren.

Die FSM bietet ein Altersklassifizierungssystem an, auf dem Anbieter mit Hilfe eines Fragebogens ihre Onlineinhalte bewerten und eine Altersstufe generieren können. Die Altersstufe wird als technisches Label ausgegeben, das im Webangebot hinterlegt werden kann. Jugendschutzprogramme (nutzerautonome Filtersoftware) sind in der Lage, die technischen Label auszulesen, um einen altersgerechten Zugang zu Internetinhalten zu ermöglichen.

Aufgaben


Zu den zentralen Aufgaben gehört die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien. Unternehmen, die Online-Angebote bereitstellen, sowie Medien- und Telekommunikationsverbände gehören dem 1997 gegründeten Verein an. Im Mittelpunkt der Arbeit der FSM steht die umfassende fachliche Beratung und Unterstützung der Mitglieder. Für Mitgliedsunternehmen kann die FSM die Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten wahrnehmen. Laut § 7 JMStV sind geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitern oder weniger als zehn Millionen Zugriffen im Monatsdurchschnitt können als Mitglieder diese Pflicht von einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle übernehmen lassen.

Mitglieder

Mitglieder der FSM sind Unternehmen der Telekommunikations- und Onlinewirtschaft, die sich auf gemeinsame branchenspezifische Standards (Verhaltenskodizes) verständigen.

* Verhaltenskodex für Betreiber von Social Communities

:Der 2009 aufgesetzte Kodex enthält konkrete Maßnahmen zum Schutz vor Kontakt- und Kommunikationsrisiken vor allem junger Nutzer. Die Regelungen beziehen sich unter anderem auf Gestaltungsmöglichkeiten der Privatsphäreeinstellungen und gezielte Nutzeraufklärung.

* Selbstkontrolle Suchmaschinen

:In einem 2006 für Suchmaschinenanbieter entwickelten Sub-Kodex zum allgemeinen Verhaltenskodex der FSM haben sich die Anbieter freiwillig dazu verpflichtet, Internetadressen (URLs), die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf den Index jugendgefährdender Medien gesetzt wurden, einheitlich und zeitnah in ihren Ergebnislisten nicht mehr anzuzeigen. Für die Kooperation mit der Selbstkontrolle Suchmaschinen wurde das „BPjM-Modul“ entwickelt. Dieses enthält zur automatisierten Verarbeitung aufbereitete Datensätze, die von der BPjM verschlüsselt an die Suchmaschinenanbieter übermittelt werden. Die dem Telemediengesetz (Teile C und D) unterliegenden Datensätze der indizierten Angebote sind nicht öffentlich zugänglich. Bei gezielter Anfrage nach einzelnen Internet-Adressen wird eine Auskunft erteilt.

* Selbstkontrolle Mobilfunk

:Die Mobilfunkanbieter, die Mitglied der FSM sind, haben einen Verhaltenskodex gezeichnet, der den Jugendmedienschutz im Mobilfunkbereich regelt. Zu den festgelegten Maßnahmen gehören eine kostenfreie Jugendschutzhotline unter der Nummer 22988 und eine Aufklärungswebsite, die gemeinsam mit klicksafe und der Landesstelle für Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt erstellt wurde.

* Selbstkontrolle der Chatanbieter

:Der Verhaltenssubkodex der Chatanbieter enthält Maßnahmen, um Kinder bei der Nutzung von Chats vor möglichen Risiken wie sexuellen Übergriffen oder Cybermobbing zu schützen.

Gegenstand der Arbeit der Beschwerdestelle


Die Beschwerdestelle bearbeitet Beschwerden, die sich gegen Inhalte richten, die gegen den Jugendmedienschutz und den Schutz der Menschenwürde verstoßen. Hierzu gehören insbesondere die folgenden Inhalte:

* Frei zugängliche Pornografie
* Kinderpornografie
* Darstellungen von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung
* Verherrlichende, verharmlosende oder menschenunwürdige Gewaltdarstellungen
* Gewalt- und Tierpornografie
* Volksverhetzende und kriegsverherrlichende Darstellungen, Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen
* Sonstige jugendgefährdende Inhalte, die ohne hinreichende Beschränkungen frei zugänglich sind
* Verstöße gegen die allgemein anerkannten journalistischen Grundsätze

* Verstoß gegen die Pflichten zur Anbieterkennzeichnung durch Mitglieder der FSM

SanktionsmöglichkeitenMedienhandbuch Deutschland. Fernsehen. Radio. Presse. Multimedia. Film.. Hrsg. von Gerd G. Kopper. Hamburg, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Dezember 2006.

Wenn eine Beschwerde gegen ein FSM-Mitglied berechtigt ist, hat die Beschwerdestelle vier Sanktionsmöglichkeiten:

* Hinweis mit Abhilfeaufforderung
* Rüge
* Geldstrafe

* Vereinsausschluss

Einzelnachweise


Weblinks

*[http://www.fsm.de/ Offizielle Webseite FSM e.V.]
*[http://www.internet-beschwerdestelle.de/ Internet-Beschwerdestelle] der Initiative „Deutschland sicher im Netz“.
*[http://www.internauten.de/ Internauten-Projekt] zur Förderung der Medienkompetenz von Kindern.
*[http://www.altersklassifizierung.de/ Altersklassifizierungssystem] zur Altersbewertung von Internet-Inhalten
*[http://www.jugend-und-handy.de/ Jugend und Handy]: Aufklärungsseite zur Handynutzung durch Kinder und Jugendliche
*[http://www.inhope.org/ INHOPE – International Association of Internet Hotlines] des European Commission Safer Internet Action Plan.

*[http://www.sicher-im-netz.de/ Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN)] – Verein zu Förderung des Bewusstseins für einen sicheren Umgang mit Internet und Informationstechnologie (in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern).

Kategorie:Medienorganisation (Deutschland)
Kategorie:Verein (Deutschland)
Kategorie:Jugendschutz

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