Gült (Abgabe)
Die Gülte (plur. die -n), bezeichnet ein jährliches und gewisses Einkommen, besonders von Grundstücken.Siehe Adelung, [http://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_3_3496 Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart], 1811. Die weiteren Ausführungen sind überwiegend an die Definition von Adelung angelehnt.
Die Gülte war in engerer Bedeutung des Wortes ein Pachtzins (siehe Pacht), welcher ein Besitzer dem Grundherren für den "Nießbrauch" des ihm übertragenen Grundstückes zu entrichten hatte.
Abgabenform
Es wurde unterschieden in die
* Geldgülte (Abgabe in Geld)
und die
* Fruchtgülte (Abgabe in Naturalien).
Begriff und andere Bezeichnungen
Ehedem bedeutete Gülte sowohl die Bezahlung als auch die Schuld.
Andere Bezeichnung der Gülte:* Gulde (Nieders.),
* Gulta oder Gildum (mittelalterliches Latein), auch Gelten oder Gilde.
Siehe auch
* Gült (Begriffserklärung)
* Meier
* Gültbauer als Zinsbauer
Einzelnachweise
Kategorie:Recht (Mittelalter)
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