Navigation


Gebührenordnung

15.03.2012 @ 17:33, Aka,

Gebührenordnungen sind Regelungen zur Abrechnung von Leistungen. Diese können von staatlicher Seite in Form von Gesetzen, Verordnungen oder Satzungen erlassen werden. Es steht aber auch diversen nichtstaatlichen Organisationen das Recht zu, für ihre Tätigkeiten im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenkreises Gebührenordnungen zu erlassen.

In Deutschland existieren u.a. Gebührenordnungen für bestimmte Berufsgruppen:
*Ärzte
*Zahnärzte
*Tierärzte
*Notare
*Steuerberater
*Psychotherapeuten

*Betriebsfunk

Es gibt auch Gebührenordnungen für diverse spezielle Tätigkeitsbereiche, u.a.:
* Straßenreinigungsgebühren in den kommunalen Straßenreinigungssatzungen

* Abfallgebühren in den kommunalen Abfallsatzungen

Sodann gibt es allgemeine Gebührenordnungen, z.B.:
* die Kostenordnung,

* das Gerichtskostengesetz,


Historisch gab es Gebührenordnungen für
*Rechtsanwälte, heute Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

*Architekten und Ingenieure, heute Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Siehe auch


* Lohntransparenz

* Markttransparenz

{{Rechtshinweis}}

{{SORTIERUNG:Gebuhrenordnung}}
Kategorie:Berufsrecht (Deutschland)

weiter

Text und Bilder dieses Beitrags stammen aus dem Artikel Gebührenordnung der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Free Documentation License. Die Liste der Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der Original-Artikel lässt sich hier bearbeiten.