Geldempfangsvollmacht
Die Geldempfangsvollmacht (auch Inkassovollmacht) erlaubt es dem Inkassonehmer für den Inkassogeber Gelder rechtsverbindlich entgegenzunehmen.
Der Zahler des Betrages zahlt, wenn ihm die Geldempfangsvollmacht bzw. Inkassovollmacht nachgewiesen ist, mit schuldbefreiender Wirkung an den Vollmachtnehmer. Der Vollmachtgeber (Gläubiger) kann sich dann später nicht mehr darauf berufen, die Zahlungen seines Schuldners, die dieser an den Vollmachtnehmer geleistet hat, nicht erhalten zu haben.
----
Die Inkassovollmacht wird vielfach Rechtsanwälten zur Abwicklung eines bestimmten Mandats übertragen.
----
{{Rechtshinweis}}
Kategorie:Schuldrecht (Deutschland)Kategorie:Insolvenzrecht (Deutschland)
Text und Bilder dieses Beitrags stammen aus dem Artikel Geldempfangsvollmacht der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Free Documentation License. Die Liste der Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der Original-Artikel lässt sich hier bearbeiten.