Gerichtsbezirk
Der Gerichtsbezirk (oder Sprengel) bezeichnet den Bereich, für den ein Gericht örtlich zuständig ist.
Beispielsweise ist der kleinste Gerichtsbezirk in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland der eines Amtsgerichts, in Österreich der des Bezirksgerichts (→ Liste österreichischer Gerichte).
Die Regel, wonach Gerichte nur in Angelegenheiten ihres Bezirks zuständig sind, darf allerdings nicht überinterpretiert werden. Das Prozessrecht trifft etliche Regelungen, nach denen einem Gericht auch Angelegenheiten aus einem anderen Gerichtsbezirk übertragen werden können oder begründet Zuständigkeiten in denjenigen Fällen, in denen ein inländischer Gerichtsstand sonst nicht gegeben ist.
{{Rechtshinweis}}Kategorie:Gerichtsorganisation
an:Partito chudicialast:PartÃu xudicial
bar:Grichtsbezirk
ca:Partit judicial
cs:Soudnà okres
da:Retskreds
Legal district
es:Partido judicial (España)
eu:Barruti judizial
fi:Tuomiopiiri
District judiciaire espagnol
gl:Partido xudicial
it:Partido judicial
sv:Domkrets
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