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Gewerberecht (Deutschland)

14.10.2011 @ 11:36, Fl.schmitt,

Gewerberecht ist ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts, das vor allem der Gefahrenabwehr dient. Das Gewerberecht ist Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts.

Das Gewerberecht ist zugleich Begrenzung der Gewerbefreiheit, einem der ältesten bürgerlichen Rechte im modernen Staat. Das Gewerberecht im engeren Sinne stellt besondere Anforderungen an den Gewerbetreibenden. In der Regel ist dieser verpflichtet, Mitglied in einer Kammer wie der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftskammer o.ä. zu werden. Häufig werden auch besondere Anforderungen im Rahmen der "Zuverlässigkeit" an den Gewerbetreibenden gestellt.

Verfassungsrechtlich ist das Gewerberecht in Deutschland auf Art. 12, 14, 2 Abs. 1 des Grundgesetzes gestützt.

Wichtigste Normierungen des Gewerberechts im engeren Sinne in Deutschland sind:
* die Gewerbeordnung
* die Handwerksordnung
* das Gaststättengesetz
* das Ladenschlussgesetz
* das Personenbeförderungsgesetz,

aber auch zahlreiche arbeitsrechtliche Gesetze mit ordnungsrechtlichem Charakter (wie z.B. Arbeitsschutzgesetz u.a.)

Die von gewerblichen Anlagen ausgehenden Gefahren (Gewerberecht im weiteren Sinne) werden heute mehrheitlich vom Umweltrecht aufgefangen. Wichtigste Normierung ist dabei das Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Weblinks

* [http://bundesrecht.juris.de/gewo/BJNR002450869.html Gewerbeordnung (GewO)]
* [http://bundesrecht.juris.de/hwo/BJNR014110953.html Handwerksordnung (HandwO)]

* [http://bundesrecht.juris.de/gastg/BJNR004650970.html Gaststättengesetz]

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