Gewinneinkünfte
Gewinneinkünfte im deutschen Einkommensteuerrecht sind Einkünfte, bei denen nach {{§|2|EStG|juris}} Abs. 2 Nr. 1 EStG die Einkünfte dem Gewinn entsprechen. Die Gewinneinkünfte stellen nach dem Dualismus der Einkünfteermittlung die erste Art der Einkunftsermittlung dar.
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! Gewinneinkünfte !! gesetzliche Grundlage
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| Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft || {{§|13|estg|juris}}, {{§|13a|estg|juris}}, {{§|14|estg|juris}}, {{§|14a|estg|juris}} EStG
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| Einkünfte aus Gewerbebetrieb || {{§|15|estg|juris}}, {{§|16|estg|juris}}, {{§|17|estg|juris}} EStG
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| Einkünfte aus selbständiger Arbeit || {{§|18|estg|juris}} EStG
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Es existieren bei den Gewinneinkünften folgende verschiedenen Arten der Gewinnermittlung
* durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) nach {{§|4|estg|juris}} Abs. 1 EStG oder* durch Betriebsvermögensvergleich nach {{§|5|estg|juris}} EStG
* durch Einnahmenüberschussrechnung nach {{§|4|estg|juris}} Abs. 3 EStG
* oder nach Durchschnittssätzen ({{§|13a|estg|juris}} EStG, Sonderregelung für Land- und Forstwirte)
Steuergesetzliche Tatbestände für Gewinneinkünfte sind:
* Gewinnerzielungsabsicht* Nachhaltigkeit
* Selbständigkeit
* Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
* keine reine Vermögensverwaltung
Das Gegenstück zu den Gewinneinkünften bilden die Überschusseinkünfte.
{{Navigationsleiste Einkunftsarten}}
{{Rechtshinweis}}
{{SORTIERUNG:Gewinneinkunfte}}Kategorie:Steuerrecht (Deutschland)
Kategorie:Bilanzrecht (Deutschland)
Kategorie:Einkommen
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