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Glücksspielstaatsvertrag

14.05.2012 @ 11:50, ,

{{Infobox Gesetz
| Titel=Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland
| Kurztitel=Glücksspielstaatsvertrag
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| Abkürzung=GlüStV
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| Inkrafttreten=1. Januar 2008
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Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (kurz Glücksspielstaatsvertrag oder GlüStV) ist ein Staatsvertrag zwischen allen sechzehn deutschen Bundesländern, der bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen schafft.{{internetquelle | autor= | hrsg= | url=

http://www.fst-ev.org/fileadmin/pdf/gesetze/Gesetz_2008-01-03_Glücksspielstaatsvertrag.pdf | titel=Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland | werk= | seiten= | datum= | archiv-url= | archiv-datum= | zugriff=2011-02-15 | kommentar= | zitat= }} Er trat am 1. Januar 2008 in Kraft.

Ziel ist es, die Spielsucht zu bekämpfen bzw. ihre Entstehung bereits zu verhindern und hierbei insbesondere den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Hierzu soll das Glücksspielangebot begrenzt und in geordnete Bahnen gelenkt werden und die ordnungsgemäße Durchführung von Glücksspielen sichergestellt werden, um so auch betrügerische Machenschaften und sonstige Folge- und Begleitkriminalität illegalen Glücksspiels abzuwehren.

Der Glücksspielstaatsvertrag folgt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.[http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20060328_1bvr105401.html BVerfG, Urteil vom 28. März 2006], Az. 1 BvR 1054/01, Volltext. Demnach ist das staatliche Glücksspielmonopol nur durch eine konsequente und glaubhafte Erfüllung der staatlichen Suchtprävention zu rechtfertigen.

Online-Glücksspiel ist durch den GlüStV generell verboten, siehe Glücksspielstaatsvertrag § 4 Sektion 4: „Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.“[http://hh.juris.de/hh/GlueStVtrG_HA_Anlage-P4.htm Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag, Hamburg]

Kritik


Da der Glücksspielstaatsvertrag entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nur das staatliche Monopol regelt, bleibt der Bereich der gewerblich betriebenen Spielautomaten dort unberücksichtigt. Dies wird von Betreibern einiger Spielbanken stark kritisiert: „Die Zocker wandern in Automatenhallen, Wettbüros und ins Internet ab. Das staatlich kontrollierte Glücksspiel rutscht 2010 erstmals in die roten Zahlen.“[http://www.tagesspiegel.de/berlin/Gluecksspiel;art270,3001511 Tagesspiegel – Nichts geht mehr in Berlins Spielbanken] und [http://www.awi-info.de/index.php/site/news/249 Erwiderung der AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH] dazu.

Urteil des EuGH


In seinem Urteil vom 8. September 2010 hat der Europäische Gerichtshof entschieden[http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&newform=newform&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi=jurtpi&jurtfp=jurtfp&alldocrec=alldocrec&docj=docj&docor=docor&docop=docop&docav=docav&docsom=docsom&docinf=docinf&alldocnorec=alldocnorec&docnoj=docnoj&docnoor=docnoor&radtypeord=on&typeord=ALL&docnodecision=docnodecision&allcommjo=allcommjo&affint=affint&affclose=affclose&numaff=C-316%2F07&ddatefs=&mdatefs=&ydatefs=&ddatefe=&mdatefe=&ydatefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100&Submit=Suchen EuGH, Urteil vom 8. September 2012], Az. C-316/07, Volltext., dass das im aktuellen Glücksspielstaatsvertrag verankerte Sportwettmonopol für staatliche Anbieter nicht gerechtfertigt ist. Zur Begründung verwies er u. a. auf intensive Werbekampagnen der Inhaber des staatlichen Glücksspielmonopols, die der Suchtprävention als notwendiger Grundlage eines Glücksspielmonopols zuwiderlaufen würden.

Änderungsvertrag


Am 15. Dezember 2011 unterzeichneten alle Bundesländer mit Ausnahme von Schleswig-Holstein einen Glücksspieländerungsstaatsvertrag.Caroline Freisfeld: [http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/lotto-und-wetten-gluecksspielstaatsvertrag-ist-unterzeichnet-11564729.html Glücksspielstaatsvertrag ist unterzeichnet], FAZ Online 15. Dezember 2011[http://www.forum-gewerberecht.de/attachment,attachmentid-3950.html Glückspieländerungsstaatsvertrag, Entwurfsfassung 6. Oktober 2011] Er beendet u.a. das Vertriebsverbot für Lotto über das Internet, ermöglicht einen grenzüberschreitenden Lotto-Jackpot und Spielbank-Werbung. Private Anbieter von Sportwetten sollen sich um insgesamt 20 Konzessionen bemühen können. In Bezug auf gewerbliche Spielautomaten soll für Spielhallen eine zusätzliche Erlaubnispflicht eingeführt werden, auch für bereits bestehende. Verbände der Automatenwirtschaft sehen dies als existenzgefährdend an.[http://www.automatenmarkt.de/index.php?id=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=11746&cHash=6b64d5f191 AWI: Glücksspielstaatsvertrag-Novelle gefährdet 70 000 Arbeitsplätze], Automatenmarkt Online Nicht mehr enthalten sind die nach § 9, Abs. 1, Satz 3, Nr. 5 im Entwurf vom April 2011[http://www.gluestv.de/content/download/3872/23702/file/Gl%C3%BC%C3%84ndStV%20-%20Erster%20Entwurf%20-%202011-04-14.pdf Glückspieländerungsstaatsvertrag, Entwurfsfassung 14. April 2011] noch enthaltenen Websperren von Online-Casinos.

Der Landtag des nicht am Glücksspielstaatsvertrag beteiligten Bundeslandes Schleswig-Holstein hat bereits am 14. September 2011 ein „Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels“ verabschiedet.[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/1700/drucksache-17-1785.pdf Drucksache 17/1785, Schleswig-Holsteinischer Landtag]Urlich Exner: [http://www.welt.de/debatte/kommentare/article13604753/Kieler-Gluecksspielgesetz-blamiert-andere-Bundeslaender.html Kieler Glücksspielgesetz blamiert andere Bundesländer], Welt-Online, 14. September 2011 Das Gesetz belässt es beim staatlichen Veranstaltungsmonopol für Lotto, aber die Beschränkungen bei Vertrieb und Werbung werden weitgehend aufgehoben. Private Anbieter für Sportwetten und Online-Casinos können vom Bundesland Lizenzen für jeweils fünf Jahre erwerben. Das Gesetz wurde kontrovers diskutiert. Die Regierung begründete die Neuregelung mit erwarteten jährlichen Lizenzabgaben in Höhe von 40 bis 60 Millionen Euro, der Schaffung von Arbeitsplätzen und dem verbreiteten Glücksspiel im Internet. Andere Bundesländer kritisierten die Regelung hingegen. Die Opposition warf der Regierung vor, Vorschlägen der Lobby privater Glücksspielanbieter gefolgt zu sein, ohne die Gefahren der Spielsucht zu beachten.[http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-09/gluecksspiel-schleswig-holstein ZEIT, AFP, dpa: Schleswig-Holstein öffnet Glücksspielmarkt], 14. September 2011

Auch die aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene könnten Änderungen für die deutsche Gesetzgebung mit sich bringen. Im März 2011 stellte die Europäische Kommission das Grünbuch „Online-Glücksspiele im Binnenmarkt“Grünbuch der Europäischen Kommission „Online-Glücksspiele im Binnenmarkt“ – SEK(2011) 321 –, [http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/docs/2011/online_gambling/com2011_128_de.pdf online] (PDF, 196,5 kB). vor, welches einen Konsultationsprozess zur künftigen Regulierung des Online-Glücksspiel-Marktes in der EU einleitete. Aktuell berät der Ausschuss Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments über weitere legislative Schritte. Grundlage ist der BerichtsentwurfAusschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz: Entwurf eines Berichts über Online-Glücksspiele im Binnenmarkt (2011/2084(INI)); Berichterstatter: Jürgen Creutzmann, [http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/imco/pr/869/869483/869483de.pdf online] (PDF, 169,5 kB). von Jürgen Creutzmann (ALDE) vom 22. Juni 2011. Die endgültige Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich Mitte November stattfinden.{{Internetquelle|hrsg=Netzwerk Europäische Bewegung Deutschland|titel=Online-Glücksspiele im Binnenmarkt: Verbraucher schützen, Sucht vorbeugen, Kriminalität bekämpfen – EP-Berichterstatter im Dialog mit Jürgen Creutzmann|url=http://www.europaeische-bewegung.de/news/online-gluecksspiele-im-binnenmarkt-verbraucher-schuetzen-sucht-vorbeugen-kriminalitaet-bekaempfen/ |zugriff=2011-09-27}}

Literatur


* Johannes Dietlein, Manfred Hecker, Markus Ruttig (Hrsg.): Glücksspielrecht. Glücksspielstaatsvertrag, § 284 StGB, §§ 33c ff. GewO, SpielVO, RennwLottG, GG, EGV, GATS, EV/SlgLottVO-DDR u.a. Kommentar. C.H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-58093-2.

* Luca Rebeggiani: Deutschland im Jahr Drei des GlüStV - Reformvorschläge zur Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes[http://www.csm.uni-hannover.de/index.php?id=6&no_cache=1&file=29&uid=41], Hannover 2010.

Weblinks


* [http://by.juris.de/by/gesamt/GlueStVtr_BY.htm Volltext]

Einzelnachweise


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{{SORTIERUNG:Glucksspielstaatsvertrag}}
Kategorie:Staatsvertrag
Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)
Kategorie:Glücksspielrecht (Deutschland)

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