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Gutachter

21.03.2012 @ 18:27, Ute Erb,

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Als Gutachter werden Personen bezeichnet, die über eine besondere Sachkunde auf einem bestimmten Fachgebiet verfügen. Gutachter kann also jeder sein, der mit überdurchschnittlichem Fachwissen eine Stellungnahme (Gutachten) aus einem Fachgebiet abgibt. „Gutachter“ ist eine berufliche Funktion, keine Berufsbezeichnung. Er kann zu den freien Berufen gezählt werden, wobei die meisten Gutachter hauptberuflich in dem Fachgebiet arbeiten, in denen sie Gutachten erstellen.

Sie werden bei Rechtsstreitigkeiten (Gerichtsgutachter) oder bei Meinungsverschiedenheiten im Privatbereich beauftragt. Als „Gutachter für Grundstücksbewertung“ wird u. a. ein Mitglied des Gutachterausschusses i. S. d. {{§|192|BauGB|dejure}} Baugesetzbuch (BauGB) bezeichnet.

Die Bezeichnung Gutachter ist in Deutschland nicht geschützt und kann grundsätzlich von jedermann verwendet werden.

Siehe auch


* Expertise

Weblinks


{{Wiktionary}}

{{Rechtshinweis}}

Kategorie:Sachverständigenwesen

Kategorie:Berufliche Funktion

ar:مثمن (اقتصاد)
Appraiser
id:Penilai
ko:감정평가사
pl:Rzeczoznawca
ru:День оценщика

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