Höherer Kommunalverband
Als höherer Kommunalverband (HKV) wird eine auf kommunaler Selbstverwaltung beruhende Körperschaft des öffentlichen Rechts bezeichnet, die über das Gebiet mehrerer Landkreise/Kreise bzw. kreisfreier Städte/Stadtkreise hinausgeht.
Die höheren Kommunalverbände werden auch als „dritte Ebene“ der kommunalen Selbstverwaltung bezeichnet, wobei die Kreise bzw. kreisfreien Städte die zweite Ebene, die Gemeinden die erste Ebene bilden sollen.
Historische Beispiele sind die Provinzialverbände in Preußen.
Heutige Beispiele sind* in Baden-Württemberg der Kommunale Verband für Jugend und Soziales
* in Bayern die sieben Bezirke Bayerns und der Verband der bayerischen Bezirke
* in Hessen der Landeswohlfahrtsverband Hessen
* in Mecklenburg-Vorpommern der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern
* in Niedersachsen die Ostfriesische Landschaft
* in NRW die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL), der Regionalverband Ruhr und der Landesverband Lippe
* in Rheinland-Pfalz der Bezirksverband Pfalz
* in Sachsen der Kommunale Sozialverband Sachsen
Die Verbände haben sich 1964 zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände in der Bundesrepublik Deutschland (BAG HKV) zusammengeschlossen. Vorsitzender der BAG HKV ist seit 2007 der LWL-Direktor Wolfgang Kirsch, die Geschäftsstelle der BAG HKV ist beim LWL angesiedelt.
Literatur
* {{Literatur |Autor=Ansgar Hörster |Titel=§ 31 Höhere Kommunalverbände |Herausgeber=Thomas Mann, Günter Püttner |Sammelwerk=Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis |Band=Bd 1: Grundlagen und Kommunalverfassung |Auflage=3. |Ort=Berlin/Heidelberg/New York |Verlag=Springer |Seiten=901–934 |ISBN=3-540-23793-3 }}
{{SORTIERUNG:Hoherer Kommunalverband}}Text und Bilder dieses Beitrags stammen aus dem Artikel Höherer Kommunalverband der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Free Documentation License. Die Liste der Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der Original-Artikel lässt sich hier bearbeiten.