Handelsgeschäft
{{Dieser Artikel|befasst sich mit Handelsgeschäften allgemein. Für die spezielle Bedeutung des Begriffs im Bankwesen siehe Handelsgeschäft (Finanzinstrument).}}
Unter einem Handelsgeschäft versteht man alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören, § 343 HGB. Geschäft in diesem Sinne umfasst jedes rechtserhebliche Verhalten (Rechtsgeschäft). Wichtigstes Handelsgeschäft bildet der Handelskauf.
{{Rechtshinweis}}
{{SORTIERUNG:Handelsgeschaft}}Kategorie:Handelsrecht (Deutschland)
es:Acto de comercioActe de commerce
ja:商行為
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