Handwerkskammer für München und Oberbayern
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{{Infobox Deutsche Behörde
| behörden_bezeichnung =Handwerkskammer für München und Oberbayern
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| stellung = Handwerkskammer
| Rechtsform = Berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts
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| gründungsdatum = 1899
| hauptsitz = München
| behördenleiter = Heinrich Traublinger, Präsident
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| Haushaltsvolumen =
| homepage = [http://www.hwk-muenchen.de/ www.hwk-muenchen.de]
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Die Handwerkskammer für München und Oberbayern ist eine von 53 Handwerkskammern in der Bundesrepublik Deutschland und hat ihren Sitz in München. Sie hat rund 77.000 Mitgliedsbetriebe, in denen rund 24.000 oder 30 % aller Lehrlinge ausgebildet werden. Sie kümmert sich um die Bereiche Selbstverwaltung, Interessenvertretung und Dienstleistungen. Vom Staat wurden der Handwerkskammer hoheitliche Aufgaben übertragen, so führt sie z. B. die Handwerksrolle und regelt das Prüfungswesen.
Die amtliche Statistik weist dem Handwerk in München und Oberbayern etwa 265.000 tätige Personen zu, die einen Umsatz von knapp 30 Mrd. € erwirtschaften. Das Handwerk beschäftigt damit 11 % aller sozialversicherungspflichtig Erwerbstätigen und trägt 5 % zum Gesamtumsatz bei (Zahlen 2011).
Die Handwerkskammer sorgt für eine gemeinsame und solidarische Vertretung der Anliegen aller Handwerker in Politik und Öffentlichkeit. Die Handwerkskammer bietet eine Beratung für ihre Mitglieder. Das Leistungsspektrum umfasst sämtliche Bereiche des betrieblichen Alltags. Von A wie Arbeitsrecht bis U wie Umwelt.Auch auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung steht die Handwerkskammer Unternehmern, Beschäftigten und Lehrlingen sowie Jugendlichen und deren Eltern mit Rat und Tat zur Seite. Sie unterhält sieben Bildungszentren in Oberbayern und bietet zahlreiche Kurse und Seminare an.
Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Vielzahl von Aufgaben für ihre Mitglieder erbringt. Diese Aufgaben sind gesetzlich in der Handwerksordnung festgelegt.
Organisation
Die Mitglieder der Handwerkskammer entsenden ihre Vertreter in die Vollversammlung, die aus 75 Personen besteht. 50 Vollversammlungsmitglieder vertreten die Selbständigen und 25 die Arbeitnehmer. Von diesen Mitgliedern werden 63 direkt gewählt und 12 von der Vollversammlung zugewählt. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte wiederum den Vorstand, der aus dem Präsidenten, 2 Vizepräsidenten (davon einer von der Arbeitnehmerseite) und 12 weiteren Mitgliedern besteht.
Auch die Geschäftsführung, die aus hauptamtlichen Mitarbeitern der Handwerkskammer besteht, wird von der Vollversammlung gewählt. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten.
Geschichte
11. Dezember 1899: Anordnung zur Errichtung von Handwerkskammern durch das Bayerische Staatsministerium des Innern. Für den Bezirk Oberbayern wurde eine Kammer mit Sitz in München und je einer Abteilung in Ingolstadt und Rosenheim errichtet.
Mitte der 1950er-Jahre: Bezug des Kammerneubaus in der Max-Joseph-Straße 4, 1944 war das ehemalige Gebäude der Handwerkskammer in der Damenstiftstraße komplett zerstört worden.
Mitte der siebziger Jahre: Der Bau der sieben Berufsbildungs- und Technologiezentren (BTZ) begann. In den Räumen der BTZ in Ingolstadt, Altötting, Mühldorf, Rosenheim, Traunstein, Weilheim und München finden vor allem überbetriebliche Lehrlingsunterweisungsmaßnahmen (ÜLU) und zahlreiche Fortbildungsmaßnahmen, beispielsweise im Bereich CNC-Technik.
Zwischen 1955 und 1996 stellte die Handwerkskammer für München und Oberbayern zwei Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): Joseph Wild (1955-1977) und Heribert Späth (1988-1996).
Weblinks
* [http://www.hwk-muenchen.de/ Eigene Homepage]
* [http://www.hwk-muenchen.de/bildungszentren/ Bildungszentren der Handwerkskammer]
MünchenKategorie: Organisation (München)
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