Heise online
{{Infobox Website
| Name = heise online
| Logo =
| url = [http://www.heise.de/ www.heise.de]
| Slogan =
| Kommerziell = Ja
| Beschreibung = Nachrichtenticker
| Sprachen = Deutsch
| Registrierung = Nein
| Eigentümer = Verlag Heinz Heise
| Urheber =
| Erschienen = 1996
| Jahreseinnahmen =
| Status = Aktiv
}}
Heise online (Eigenschreibweise heise online; auch Heise-Newsticker oder heise.de) ist ein Nachrichtenticker des Heise-Zeitschriften-Verlags im Web. Die Website ist seit 1996 präsent und seitdem ein wichtiger Bestandteil der deutschen Online-Gemeinschaft.
Themenschwerpunkt des Nachrichtentickers ist die Informations- und Telekommunikationstechnik, darüber hinaus jedoch auch angrenzende Gebiete und gesellschaftliche Auswirkungen dieser Techniken. Er ist mit über 26 Millionen Besuchen (im Oktober 2011){{cite web|url=http://ausweisung.ivw-online.de/index.php|title=Online-Nutzungsdaten Oktober 2011|publisher=Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.|accessdate=2011-11-24}} der meistbesuchte deutschsprachige IT-Nachrichtenticker und gehört zu den erfolgreichsten deutschsprachigen Nachrichten-Portalen.
Geschichte und Inhalt
Im Jahr 1996 erfolgte der Webauftritt des Verlags. Der erste Beitrag, der allerdings nur einen Querverweis auf einen c’t-Artikel enthielt, erschien am 17. April 1996.{{cite web|url=http://www.heise.de/newsticker/meldung/Sicherheit-Probleme-mit-Java-und-JavaScript-8294.html|title=Sicherheit: Probleme mit Java und JavaScript (Erste Newsticker-Meldung)|date=1996-04-17|accessdate=2011-11-24}}
Der Heise-Nachrichtenticker hatte in den Monaten Juli bis Oktober 2011 monatlich durchschnittlich 24,9 Millionen Einzelbesuche (davon etwa 3,6 Millionen aus dem Ausland) und etwa 143,3 Millionen Einzelseitenabrufe (gemäß IVW). Die „7-Tage-News“ sind ein Überblick der in den letzten sieben Tagen veröffentlichten „Heise News – Meldungen des Tages“.
Weiterhin werden noch die Onlineauftritte der praxisorientierten Printmedien des Heise-Verlags gebündelt, wie zum Beispiel c’t - „Magazin für Computertechnik“, iX, Technology Review, Mac & i – Magazin rund um Apple, Heise mobil - Magazin für Mobile Endgeräte und Anwendungen, Heise Autos, Heise Netze, Heise open, Heise resale - Magazin für Vermarktung und Wirtschaft, Heise Security, Heisetreff, Gateway und Linux Computing sowie das Online-Magazin Telepolis.
Die – durch die Vielzahl der von Heise kommenden Internetnutzer verursachte – zeitweilige Nichterreichbarkeit einer in einer Nachrichtenmeldung verlinkten externen Webseite wird analog dem Slashdot-Effekt als Heise-Effekt oder auch Heise-DoS bezeichnet.Heise Online: [http://www.heise.de/newsticker/meldung/72054 „Ungluablich“: 10 Jahre Newsticker bei heise online], 17. April 2006, Zitat: „Nehmen wir nur die kleine Nachricht über einen [http://www.heise.de/newsticker/meldung/29555/ Beschwerdebrief], die zu einer der ersten ‚geheisten‘ Sites wegen allzu vieler Zugriffe führte.“Accessblog: [http://www.einfach-fuer-alle.de/blog/eintraege.php?id=1228_0_1_0 Neues aus der Browserecke], Herausgeber: Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V., 19. April 2005, Zitat: „Da die ftp- und Webserver aber entweder noch nicht auf dem neuesten Stand waren oder unter dem /. bzw. heise-Effekt litten hatten wir in der täglichen Wasserstandsmeldung noch nichts dazu gesagt.“
Foren und Gerichtsentscheidungen
{{Hauptartikel|Forenhaftung#Heise-Forenurteil|titel1=Heise-Forenurteil}}
Aus der Community sind auch verschiedene Organisationen hervorgegangen, wie etwa Stop1984. Im englischsprachigen Raum spielt Slashdot eine ähnliche Rolle.
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung von Heise online und dem Internetforum sind einige grundlegende Gerichtsentscheidungen ergangen. Sie betrafen unter anderem folgende Rechtsfragen:* Haftung für Hyperlinks auf eine Software zum Aushebeln von Kopierschutzmechanismen[http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=26c29f21c3e5151639fe683c7c07b1d1&nr=55723&pos=1&anz=15 Bundesgerichtshof Volltext]
* Forenhaftung bei Beiträgen von Benutzern[http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982 Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge] bei Heise online; [http://www.jurpc.de/rechtspr/20060070.htm Volltext][http://www.heise.de/newsticker/meldung/92109 LG Düsseldorf: Keine Störerhaftung eines Forenbetreibers] bei Heise online; [http://www.foren-und-recht.de/urteile/Landgericht-Duesseldorf-20070627.html Volltext]
* Ausschluss von Teilnehmern bei Internetforen (Virtuelles Hausverbot)[http://www.e-recht24.de/news/sonstige/410.html Urteil: Virtuelles Hausrecht für Forenbetreiber] bei e-recht24.de; [http://www.jurpc.de/rechtspr/20070100.htm Volltext]
* Verletzung der Persönlichkeitsrechte bei Link auf ein Foto einer Person (Recht am eigenen Bild)[http://www.heise.de/newsticker/meldung/93828 Urteil: Link zu Foto kann Persönlichkeitsrechte verletzen] bei Heise online; [http://www.jurpc.de/rechtspr/20070147.htm Volltext]
Weblinks
* [http://www.heise.de heise online] – offizielle Website
Einzelnachweise
{{Navigationsleiste Online- und Printmedien des Heise-Verlags}}
Kategorie:OnlinemagazinKategorie:Medien (Niedersachsen)
Kategorie:IT-Website
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