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Honorarberatung

28.04.2012 @ 12:06, Christian150879,

Mit Honorarberatung wird eine Beratung in Finanz- und Vermögensfragen bezeichnet, bei der der Berater keine Provisionen der Produkteanbieter erhält und statt dessen ein Honorar vom Beratungsempfänger erhält.

Hintergrund


Finanzdienstleistungen wie Geldanlagen, Kredite und Versicherungen sind vielfach komplexe Produkte. Daraus und aus der geringen finanziellen Allgemeinbildung vieler Kunden ergibt sich ein hoher Beratungsbedarf.

Erfolgt diese Beratung weitaus überwiegend durch die Finanzdienstleister selbst oder deren Vertriebspartner, so ist die Beratung Teil des Vertriebsprozesses und wird nicht gesondert in Rechnung gestellt. Die jeweilige Vertriebsorganisation finanziert sich durch Vertriebs- und Bestandsprovisionen der Produkteanbieter.

Der Berater befindet sich in diesem Fall in einem Konflikt: Er muss korrekte Information geben, aber die Interessen seines Arbeitgebers (der Bank/der Fondsgesellschaft) im Auge behalten. Offensichtlich kollidiert das Gewinnziel der Bank/Fondsgesellschaft mit dem Spar- und Ertragsziel des Kunden. Auch besteht für den Berater selbst ein Interesse, Produkte mit einer möglichst hohen Provision für sich selbst zu verkaufen, statt die günstigste Lösung für den Kunden zu wählen. Ganze Produktklassen, die nicht oder schlecht provisioniert werden (z.B. ETF oder Angebote von Direktbanken/Direktversicherungen), werden meist nicht oder erst nach Kundenanfrage angeboten.

Zu den Konflikten siehe auch: Prinzipal-Agent-Theorie.

Dieser Konflikt kann dadurch aufgelöst werden, dass die Beratung durch den Kunden bezahlt wird. In diesem Fall erhält der Kunde die Information von einem neutralen Berater, der keine Provisionen erhält und damit in seiner Beratung von der Höhe der Provisionen unabhängig ist.

Merkmale


Eine Honorarberatung zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

# Der Grundsatz der Unabhängigkeit des Beraters (gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßigen Finanzberatung) wird in der Weise erfüllt, dass die Leistungserstellung nicht durch Eigeninteressen oder Interessen Dritter beeinträchtigt wird.
# Die Leistungen des Beraters bzw. des Beratungsunternehmens werden ausschließlich durch ein - vorab vereinbartes - Honorar vergütet, das der Kunde an den Berater bzw. das Beratungsunternehmen zahlt.
# Leistungen Dritter, z. B. Provisionen, sind nicht Teil der Vergütung des Beraters bzw. des Beratungsunternehmens für die Leistungen für seinen Kunden.
# Solche Leistungen Dritter werden – kommen sie in den Einflussbereich des Beraters oder Beratungsunternehmen – dem Kunden der Art und Höhe nach ausgewiesen und in geeigneter Weise rückvergütet.

# Die Art und Höhe der Honorar erfüllt das Prinzip der Neutralität der Entlohnungshöhe vom Beratungsergebnisvergleiche Richter, Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzberatung, Grundsatz der Unabhängigkeit, Seite 161

Der Begriff "Honorarberatung" wurde erstmals in dieser Form von Jörg Richter auf Basis der Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzberatung definiert.Richter, Jörg, Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzberatung, Uhlenbruch-Verlag, Bad Soden / Taunus, 2001, ISBN 3-933207-26-6)

Engere und weitere Definitionen


In der Mehrzahl der Fälle zahlen Produktanbieter Provisionen an die Vermittler, also auch an Honorarberater. In einem engeren Sinne wäre an einen Honorarberater die Forderung zu stellen, derartige Provisionen abzulehnen. Da dies das Angebot an Anbietern jedoch einschränkt, erlaubt eine weitere Definition die Annahme der Produktprovisionen, soweit diese an den Kunden weitergegeben werden. Dies ist rechtlich im Versicherungsbereich vielfach nicht möglich (Provisionsabgabeverbot). Hier kann in einer sehr weiten Definition von Honorarberatung gesprochen werden, wenn die Provisionen dem Kunden offengelegt werden, diese das vereinbarte Honorar nicht überschreiten und keine doppelte Leistung an den Berater (von Kunde und Produktanbieter) erfolgt. Die betrifft auch Bestandsprovisionen, Superprovisionen und Kick-backs.

Beratungen, in denen ein Honorar erst entsteht, wenn der Kunde einen Produktvertrag (z. B. Versicherung) abschließt, erfüllen nicht das Prinzip der Neutralität der Entlohnungshöhe vom Beratungsergebnis. Daher sind Beratungen für private Verbraucher in Versicherungsfragen, wenn sie rechtskonform erfolgen, keine Honorarberatungen im Sinne der engere Definition sondern vom Vermittlungserfolg abhängig vergütete Beratungen. Es entlohnt nicht der Produktgeber sondern der Kunde die erfolgreiche Vermittlung. In einer weiteren Definition des Begriffs Honorarberatung sind jedoch auch diese Geschäfte enthalten.

Gleiches gilt für Vermögensberatungen, in denen die Beratung unentgeltlich erfolgt und die Bank oder der Finanzdienstleister erst mit Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrags eine Vergütung erhält. Die Vermögensverwaltung ist zudem per se keine Beratungsleistungsiehe Definition Finanzberatung, Richter, Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzberatung, Seite 46, sondern eine „Managementleistung“, vergleichbar der Leistung eines Fondsmanagers. Daher sind auch die Leistungen einer Vermögensverwaltung nur im Sinn einer weiten Definition eine Honorarberatung.

Vergütungsformen


Eine Vergütung des Honorarberaters muss so erfolgen, dass Interessenkonflikte unterbleiben. Dennoch bestehen verschiedene Modelle der Provisionierung. Genannt werden folgende Modelle:Diskussion der Erfolgsfaktoren und Beratungsformen im Beitrag Richter, Jörg "Der Honorarberater als Unternehmer" [http://www.honorarberatung.de/files/635126c318d79ef327c82d49a426d8f8-36.html Der Honorarberater als Unternehmer]
* Erfolgsabhängige Provision (beispielsweise gemessen an Rendite- oder Risikokennziffern)
* Nach Beratungsumfang/Leistung
* dito aber mit Rückvergütung erhaltener Provisionen
* Monatliche/Jährliche Pauschalen

* Als fester Stundensatz je BeratungsstundeStudie Honorarberatung deutscher Finanzinstitute, Simon-Kuchner & Partners; zitiert nach: Dr. Georg Wübker: "Erfolgsfaktoren der Honorarberatung"; in: Die Bank 12/2008

Situation in Deutschland


In Deutschland erfolgt die Beratung weitaus überwiegend durch die Finanzdienstleister selbst oder deren Vertriebspartner (also keine Honorarberatung).
Zudem existiert kein einheitliches Berufsbild für Honorarberater. Im Juli 2011 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) allerdings ein Eckpunktepapier[http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Verbraucherschutz/FinanzenVersicherungen/EckpunktHonorarberatung.pdf?__blob=publicationFile BMELV: Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen. Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung des Berufsbildes der Honorarberatung.] Abgerufen am 24. Februar 2012. mit Vorschlägen für eine gesetzliche Regelung des Berufsbilds Honorarberatung. Im Januar 2012 reagierte die SPD mit einem eigenen Vorschlag[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/081/1708182.pdf Deutscher Bundestag: Verbraucherschutz stärken – Honorarberatung etablieren], Drucksache 17/8182. Abgerufen am 24. Februar 2012. der am 19. Januar 2012 im Bundestag diskutiert wurde.

Mangels einer gesetzlichen Regelung des Berufsbilds haben sich viele Honorarberater eigenen Qualitätsstandards verpflichtet. So haben beispielsweise die überwiegend im Bankenbereich tätigen Mitglieder des Verbunds deutscher Honorarberater (VDH) Leitlinien (siehe Abschnitt Merkmale oben) der Honorarberatung verbindlich (schriftlich) akzeptiert und ist in einem Register erfasst.[http://register.honorarberater.eu Verbund Deutscher Honorarberater] Sie stützen Ihre Tätigkeit auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Finanzberatung (GoFb) und darauf aufbauend auf die drei fundamentalen Leitlinien der Honorarberatung:

# sie ist eine Dienstleistung neutraler Berater, bei der ausschließlich das Know How und der Zeitaufwand vergütet werden,
# sie beruht auf völliger Transparenz und der Ablehnung jeglicher offener und versteckter Vergütungen durch Dritte und

# sie verfolgt die nachhaltige Betreuung von Mandanten in deren ausschließlichen Interesse.

Die erste Honorarberatungsbank Deutschlands ist die Quirin Bank, die diese Dienstleistung seit der Gründung im Jahr 2006 anbietet.{{Internetquelle | url=http://www.wallstreet-online.de/nachricht/2976215-honorarberatung-viele-banken-fuehren-verbraucher-in-die-irre | titel=Honorarberatung: Viele Banken führen Verbraucher in die Irre | datum=2010-06-03 | kommentar=Interview mit Karl Matthäus Schmidt, Vorstandssprecher der quirin bank AG | zugriff=2010-09-20}}

Weitere Dienstleister im Bereich der Honorarberatung sind die Deutsche Honorarberatung GmbH[http://www.deutsche-honorar-beratung.de Deutsche Honorarberatung GmbH], die HonorarKonzept GmbH[http://www.honorarkonzept.de HonorarKonzept GmbH] und die confee AG[http://www.confee.de con.fee AG].

Situation in der Schweiz


In der Schweiz ist transparente Honorarberatung ohne verdeckte Provisionen kaum verbreitet.[http://www.vermoegens-partner.ch/dokumente/554_honorarberatung.pdf Studie: Honorarberatung in der Schweiz], VermögensPartner AG Es gibt zwar zahlreiche, auch größere Institute, die für ihre Beratung ein Honorar verlangen – Provisionen sind in der Schweizer Finanzbranche aber so stark verankert, dass sogar die meisten Honorarberater sich nicht vom alten Zopf der versteckten Provision lösen können. Viele Honorarberater nehmen Kick-backs an, teilweise genau gleich wie Berater, die kein separates Honorar verrechnen. Honorarberatung, bei der wirklich keine Provisionen fließen, ist in der Schweiz heute immer noch ein Nischenmarkt und es gibt kein großes Beratungsunternehmen, das ausnahmslos ohne Rückvergütungen arbeitet. In der Schweiz ist die Rechtsprechung bezüglich Transparenz und Provisionen anders als in den meisten europäischen Ländern. MiFID wird in der Schweiz nicht umgesetzt. Die Transparenzvorschriften sind deutlich weniger streng als bei MiFID. Zusätzlich gibt es keinen Honorarberaterverband. Kunden müssen also jeden Berater selber auf Herz und Nieren überprüfen. Den meisten Anlegern fehlt jedoch das Fachwissen und weil Themen wie Finanzprovisionen viel weniger in den Medien aufgegriffen werden als beispielsweise in Deutschland, sind sich die Anleger der entstehenden Interessenkonflikte weniger bewusst. Viele Spezialisten gehen jedoch davon aus, dass Honorarberatung künftig auch in der Schweiz, insbesondere bei neugegründeten Beratungsunternehmen, immer verbreiteter wird.

Situation in Österreich


In Österreich ist der Bekanntheitsgrad der Honorarberatung um einiges niedriger als in Deutschland. Das betrifft sowohl den Versicherungs- als auch den Bankbereich. Eine aktuelle Studie der AXA Investment Managers ergab allerdings, dass 56 % der Befragten bereit sind für fundierte Finanzberatung Honorare bezahlen. 75 % der Befragten gaben jedoch 100 Euro als Obergrenze bei der Honorarberatung an.{{Internetquelle|titel=Kunden offen für Honorarberatung|url=http://www.versicherungsjournal.at/vertrieb-und-marketing/kunden-offen-fuer-honorarberatung-6618.php |zugriff=8. Juni 2010}} Interessensvertretungen der Honorarberater sind beispielsweise der Verein der österreichischen Honorarberater{{Internetquelle|titel=Verein der österreichischen Honorarberater|url=http://www.honorar-beratung.at/content/Lang_1/Verein.asp |zugriff=29. Juli 2010}} oder der Verbund deutscher Honorarberater (VDH), der derzeit am Markteintritt in Österreich arbeitet.{{Internetquelle|titel=Markteintritt des VDH in Österreich|url=http://www.fondsprofessionell.at/redsys/newsText.php?sid=537614&limit_offset= |zugriff=29. Juli 2010}} Das erste Bankhaus, das die Honorarberatung anbietet, ist die Capital Bank, die diese Dienstleistung im Jahr 2005 in ihr Angebot aufgenommen hat.{{Internetquelle|titel=Honorarberatung in Österreich|url=http://www.fondsprofessionell.at/redsys/artikelText.php?ausg=3/06&kat=&offset=&sid=321846 |zugriff=29. Juni 2010}}

Einzelnachweise


Quellen


* Rauch, Dieter, Honorar statt Provision - Warum sich Vertrauen in Honorarberatung auszahlt, FinanzBuch Verlag, München 2010, ISBN 978-3-89879-606-4

* Richter, Jörg, Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzberatung, Uhlenbruch-Verlag, Bad Soden / Taunus, 2001, ISBN 3-933207-26-6

Weblinks


* [http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Verbraucherschutz/FinanzenVersicherungen/Thesenpapier-Finanzberatung.html Verbraucherschutzministerium - Thesenpapier zur Stärkung der Honorarberatung]

* [http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/-Honorarberatung/1614935/1614935/ Stiftung Warentest: Honorarberatung]

Siehe auch

* Magisches Dreieck der Vermögensanlage

* Verbraucherschutz

Kategorie:Finanzdienstleistung
Kategorie:Beratung (Dienstleistung)

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