Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht ist Teil des Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Insolvenz eines Schuldners befasst.
Die Insolvenz (lat. insolvens, ‚nicht-lösend‘, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“), in Österreich und der Schweiz Konkurs (nur umgangssprachlich auch in Deutschland, von lat. concursus ‚Zusammenlauf‘, nämlich der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners), bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung.
Anmeldung der Insolvenz kann ein Insolvenzverfahren zur Folge haben. Dessen Zweck ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln, bei Unternehmen durch Auflösung, bei natürlichen Personen letztlich durch Restschuldbefreiung.
Geschichte
{{Hauptartikel|Geschichte des Konkurs- und Insolvenzrechts}}
Literatur
* {{Literatur
| Autor=Bob Wessels
| Titel=Insolvency law
| Herausgeber=Jan M. Smits
| Sammelwerk=Elgar Encyclopedia of Comparative Law
| Verlag=Edward Elgar
| Ort=Cheltenham/Northampton, M.A.
| Jahr=2006
| ISBN=978-1845420130
| Seiten=294–311
}}
Rechtslage in einzelnen Ländern
* Insolvenzrecht (Deutschland)
* Insolvenzrecht (Österreich)
{{Rechtshinweis}}
ar:إعسارbg:Несъстоятелност
cs:Platební neschopnost
da:Insolvens
Insolvency
hu:Fizetésképtelenség
it:Insolvenza
ja:債務超過
lt:Nemokumo teisė
nl:Insolventie
nn:Insolvens
no:Insolvens
pl:Niewypłacalność
pt:Insolvência
sv:Insolvens
uk:Неплатоспроможність
zh:无力偿付
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