Navigation


Körperschaft des privaten Rechts

11.12.2011 @ 13:29, Fl.schmitt,

{{Staatslastig|DE}}

Körperschaft des privaten Rechts ist jede körperschaftlich organisierte juristische Person des Privatrechts, mit anderen Worten jede vollrechtsfähige privatrechtliche Personenvereinigung.

Grundtyp der Körperschaft des privaten Rechts ist der eingetragene Verein, deren Abarten sind insbesondere die Kapitalgesellschaften, z. B. Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sowie die Genossenschaften.

Keine Körperschaft des privaten Rechts sind (mangels körperschaftlicher Struktur) die Stiftung bürgerlichen Rechts und die Personenhandelsgesellschaft.

Siehe auch


* Privatrecht

{{Rechtshinweis}}

{{DEFAULTSORT:Korperschaft Des Privaten Rechts}}
Kategorie:Gesellschaftsrecht (Deutschland)

weiter

Text und Bilder dieses Beitrags stammen aus dem Artikel Körperschaft des privaten Rechts der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Free Documentation License. Die Liste der Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der Original-Artikel lässt sich hier bearbeiten.