Navigation


Künstler

22.05.2012 @ 13:18, Androl,

{{Dieser Artikel|behandelt Künstler als kreativ tätige Menschen. Zu dem Familiennamen Künstler und zugehörigen Namensträgern siehe Künstler (Familienname).}}
{{Lückenhaft|Für Goethe und Schiller war der Künstler der Inbegriff des gebildeten Menschen. Im Kontext der deutschen Geistesgeschichte ist Künstlertum nicht lapidar ein Beruf, sondern geradezu eine menschliche Daseinsform, das geht wie ein roter Faden von der Klassik über Wilhelm von Humboldt, Thomas Mann und weit darüber hinaus. Im Artikel fehlt diese Geistesgeschichte leider, ebenso wie die historische und moderne Ikonografie des Künstlers.}}

Als Künstler werden heute meist die in der Bildenden Kunst, der Angewandten Kunst, der Darstellenden Kunst sowie der Literatur und der Musik kreativ tätigen Menschen bezeichnet, die Kunstwerke schaffen.

Berufsbild

Die Abgrenzung künstlerischer Tätigkeit zu Handwerk und Kunsthandwerk ist fließend. Dabei kann der Grad der Originalität einer künstlerischen Idee, eines Entwurfs, einer Ausführung oder einer Darstellung entscheidend sein. Ebenso ist die Grenze zur „nutzbringenden“ Technik nicht immer eindeutig feststellbar.

Abgesehen vom reinen freischaffenden Künstler sind Auftraggeber für künstlerische Arbeit neben Privatleuten oft staatliche Stellen, Kirchen, Firmen oder Mäzene, zum Teil über Förderpreise und Stipendien. Daneben kann der Künstler auch fest beschäftigt sein (Regisseure des Schauspiels, Berufsmusiker, historisch auch der Hofmaler).

Auftraggeber, die Kunstfreiheit nicht achten, fordern oft, dass Künstler religiöse oder politische Vorgaben erfüllen und ikonologische und modische Eingriffe hinnehmen sollen.

{{Anker|Deutschland}}

Gesetzliche Definition in Deutschland


Das Künstlersozialversicherungsgesetz in Deutschland bestimmt: {{Zitat|Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.||{{§|2|ksvg|juris}} Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten}}

Das Gesetz orientiert sich an typischen Berufsbildern: Ein Grafik-Designer oder Musiker gilt als Künstler, ein Möbeltischler als Handwerker. [http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Versicherte/Das_Wichtigste_zur_KSV.pdf Das Wichtigste zur Künstlersozialversicherung in Kürze]. Infoblatt der Künstlersozialkasse Die deutsche Künstlersozialkasse nennt vier Berufssparten, die ihre Leistungen erhalten: Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik und Wort. Visuelle Kommunikation und Design'' werden zur bildenden Kunst gezählt. Schriftsteller mit oder ohne Kunstanspruch sind im Bereich Wort publizistisch Tätige.

{{Anker|Österreich}}

Gesetzliche Definition in Österreich


Den Begriff definiert das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz:
{{Zitat|Künstlerin/Künstler im Sinne dieses Bundesgesetzes ist, wer in den Bereichen der bildenden Kunst, der darstellenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Filmkunst oder in einer der zeitgenössischen Ausformungen der Bereiche der Kunst auf Grund ihrer/seiner künstlerischen Befähigung im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit Werke der Kunst schafft.||{{§|2|Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz|RIS-B|DokNr=NOR40097134 | text=§ 2 (1)}} Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz}}
Die Rechtssetzung fasst den Begriff durch die Formulierung {{"|zeitgenössischen Ausformungen}} offen auf und ist insgesamt sehr werkorientiert:
: Künstler ist, wer kunstschaffend ist.
Eine künstlerische Tätigkeit{{internetquelle |autor= |hrsg=Kultur Service Gesellschaft Steiermark, Land Steiermark – Amt der Steiermärkischen Landesregierung |url=http://www.kulturservice.steiermark.at/cms/beitrag/10828585/10884810 |titel=Steuer- und Sozialversicherungsrecht für Künstler. FAQ´s - Jetzt erst Recht! Basics for artists/Tipps für Künstler |werk= kultur steiermark |datum= 2010 |zugriff= 2010-05-27}} ist – nach der steuerlichen Rechtsprechung – {{"|immer dann gegeben, wenn eine persönlich eigenschöpferische Tätigkeit in einem umfassenden Kunstfach aufgrund künstlerischer Begabung entfaltet wird.}}{{Literatur|Autor =Quantschnigg/Schuch |Titel =Einkommensteuerhandbuch | Jahr=1993| Ort= Wien |Seiten =829 ff}} Zitat:
{{internetquelle |autor= |hrsg=Kultur Service, Land Steiermark |url= http://www.kulturservice.steiermark.at/cms/beitrag/10828585/10884810#tb4 |titel=Künstlerische Tätigkeit – gewerbliche Tätigkeit |werk=FAQ´s |zugriff=2010-05-27}}
Der Begriff eigenschöpferisch wird bei Musikern, Dirigenten, Schauspielern und Regisseuren auch auf reproduzierende Tätigkeiten als künstlerisch ausgedehnt.VwGH 14. November 1990. 90/13/0106, zit. ebd. Weiters ergänzt aber der Abs. 2 Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz:
{{Zitat|Wer eine künstlerische Hochschulausbildung erfolgreich absolviert hat, weist jedenfalls die künstlerische Befähigung für die Ausübung der von der Hochschulausbildung umfassten künstlerischen Tätigkeiten auf.}}

Damit fallen auch beruflich als Künstler einschlägig ausgebildete unter den Begriff künstlerische Tätigkeit, was im Besonderen die Lehrtätigkeit mitumfasst.

Einkommenssteuerrechtlich kann ein Künstler sowohl im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Arbeitnehmer) tätig sein als auch selbständig, und rechnet dann im Allgemeinen auf Werkvertragsbasis ab.{{internetquelle |autor= |hrsg=Kultur Service, Land Steiermark |url= http://www.kulturservice.steiermark.at/cms/beitrag/10828585/10884810#tb3 |titel=Nicht selbständige Tätigkeit – selbständige Tätigkeit |werk=FAQ´s |zugriff=2010-05-27}}
Umsatzsteuerrechtlich ist der Begriff dahingehend relevant, dass freischaffende Künstler nur 10 % Umsatzsteuersatz verrechnen.{{internetquelle |autor= |hrsg=Kultur Service, Land Steiermark |url= http://www.kulturservice.steiermark.at/cms/beitrag/10828585/10884810#tb10 |titel=Umsatzsteuersatz |werk=FAQ´s |zugriff=2010-05-27}}

Künstlerin


„Künstlerin” ist im alltäglichen Sprachgebrauch, unterstützt durch Forderungen der feministischen Linguistik, eine selbstverständliche Berufsbezeichnung und wird in staatlich bestimmten Zusammenhängen gleichgestellt zu „Künstler” verwendet, so in Deutschland{{Internetquelle|hrsg=Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend| titel=Renommiertester Kunstpreis für Bildende Künstlerinnen über 40| url= http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/gleichstellung,did=28988.html | zugriff=5.August 2009|kommentar=Anwendungsbeispiel}}, oder oben zitiertem österreichischen Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz. In diesem Fall ist geschlechtergerechte Sprache zu Alltagskultur geworden. Damit soll der Anteil der Leistungen von Frauen in der Kunst sichtbarer, ihre verdrängte Geschichte in der Kunst bewusster, und die beruflich teils andere Situation von Künstlerinnen leichter darstellbar werden. Dagegen sind Formulierungen wie „weiblicher Künstler“ die Ausnahme.

Ausbildung


Oft wird der Grad einer Befähigung Künstler zu sein, stereotypisch anhand einer Ausbildung bemessen; so wird „reine Kunst“ eher in einem Studium an Hochschulen bzw. Kunsthochschulen gelehrt, während kommerzielle, pragmatische Kunstaspekte eher an Fachhochschulen vermittelt werden. Weiter gefasst spielt eine Ausbildung zum Künstler jedoch keine Rolle; es finden sich zahlreiche Autodidakten in der Kunstszene, die Wert darauf legen keine Ausbildung zu besitzen. Wer als Künstler angesehen wird, hängt entscheidend vom vorherrschenden oder individuellen Kunstbegriff ab.

Künstlerische Berufe


{{Anker|Kunstberuf}}
Typische Kunstberufe nach Kunstfach sind:
* Bildende Kunst: BildhauerMalerMedienkünstlerGrafikerKonzeptkünstler
* Visuelle Kommunikation: Comiczeichner – GrafikerIllustratorGrafikdesigner
* Darstellende Kunst einschließlich Filmkunst: DramaturgOpernsängerRegisseurSchauspielerTänzerFilmemacherVisual Jockey
* Musik: MusikerSängerKomponistDirigentDJ
* Literatur: SchriftstellerRomancierEssayistLyriker
* Angewandte Kunst, Design und Mode: ArchitektFotografKeramikerMaskenbildnerKostümbildnerBühnen-/SzenenbildnerDesignerModeschöpfer

* Kleinkunst: ArtistZauberkünstlerPuppenspieler

Zeitgenössische Künstler


In der Zeitgenössischen Kunst sind Künstler, die im internationalen Kunstbetrieb wahrgenommen werden, nicht auf traditionelle Kunstsparten zu reduzieren. Ihre Rolle verändert sich durch interdisziplinäre Herangehensweisen, durch Bezüge zu geisteswissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Erkenntnissen, durch neue Kunstformen in neuen Medien, siehe Digitale Kunst, und durch die ständigen Veränderungen auf dem Kunstmarkt und im Kunstbetrieb. Literatur, Film, Musik, Theater und Bildende Kunst gehen in Neuen Medien ineinander über und die Grenzen zwischen „reiner Kunst“, L’art pour l’art, engagierter Kunst und Kunstkommerz sind durchlässig.

Welche Werke und Künstler am Kunstmarkt begehrt sind, hängt von vielen Faktoren ab. Nicht immer sind allein künstlerische und kunsthistorische Qualitäten ausschlaggebend. Die mediale Darstellung des Künstlers und seiner Kunst können die Wertschätzung stark beeinflussen. Deshalb arbeiten Künstler oft im Verbund mit professionellen Vermittlern, wie Kunsthändlern, Galeristen und Kulturmanagern. Der Name eines Künstlers kann in solchen Vermarktungszusammenhängen zur Handelsmarke werden und seine mediale Präsenz zu Kapital. Die Orientierung an bekannten Künstlernamen und ihre ständige Erwähnung (engl.: namedropping) gehört daher zu den Eigenheiten des Kunstbetriebs, ähnlich dem Starkult in der Musik. Dagegen steht das Ideal, sich als Betrachter unvoreingenommen auf Kunstwerke einzulassen und von ihrer Qualität ausgehend eine Künstlerin oder einen Künstler zu entdecken.

Siehe auch


* Frauen in der Kunst
* Kunsthochschule
* Kunstkompass
* Lampenfieber
* Liste von Bildhauern
* Liste von Künstlermuseen
* Liste von Malern
* Selbstporträt

* Künstlerroman

Literatur


* Oskar Bätschmann: Ausstellungskünstler. Kult und Karriere im modernen Kunstsystem. DuMont, Köln 1997.
* Stefan Borchard: Heldendarsteller. Gustave Courbet, Edouard Manet und die Legende vom modernen Künstler. Berlin 2007.
* Alessandro Conti: Der Weg des Künstlers. Vom Handwerker zum Virtuosen. Wagenbach, Berlin 1998.
* Anne Marie Freybourg (Hg.): Die Inszenierung des Künstlers, JOVIS Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-86859-031-9
* Ernst Kris/ Otto Kurz: Die Legende vom Künstler. Frankfurt am Main 1995 (jüngste Aufl.)
* Wolfgang Ruppert: Der moderne Künstler. Zur Sozial- und Kulturgeschichte der kreativen Individualität in der kulturellen Moderne im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1998.
* Martin Warnke: Der Hofkünstler. Zur Vorgeschichte des modernen Künstlers. 2. Auflage Köln 1996.

* Olaf Zimmermann/ Gabriele Schulz: Traumberuf Künstler. Bildung und Wissen Verlag, Nürnberg 2002, ISBN 978-3-8214-7618-6

Weblinks


{{Wiktionary|Künstler}}
{{Wikiquote|Künstler}}
{{Wikibooks|Zweideutigkeit als System - Thomas Manns Forderung an die Kunst: Der Künstler und die Gesellschaft}}

* {{dmoz|World/Deutsch/Kultur/Bildende_Kunst/Künstler|Bildende Künstler}}

Einzelnachweise



Kunstler

ar:الفنان
bat-smg:Artists
bo:རི་མོ་བ།
ca:Artista
cs:Umělec
cy:Arlunydd
da:Kunstner
diq:Senatkari
Artist
eo:Artisto
es:Artista
fa:هنرمند
fi:Taiteilija
Artiste
fy:Keunstner
gl:Artista
he:אמן (אמנות)
ia:Artista
id:Seniman
io:Artisto
it:Artista
iu:ᑕᑯᒥᓇᖅᓕᐅᖅᑎᑦ
ja:芸術家
la:Artifex
lmo:Artista
lt:Artistas
lv:Mākslinieks
mr:कलाकार
ms:Artis
nl:Artiest
nn:Kunstnar
no:Kunstner
pl:Artysta
ro:Artist
ru:Деятель искусств
simple:Artist
sk:Umelec
sq:Artisti
sr:Уметник
sv:Konstnär
tg:Санъаткор
th:ศิลปิน
uk:Митець
ur:فنکار
uz:Musavvir
vi:Nghệ sĩ
yo:Oníṣọ̀nà
zh:艺术家
zh-min-nan:Gē-su̍t-ka

weiter

Text und Bilder dieses Beitrags stammen aus dem Artikel Künstler der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Free Documentation License. Die Liste der Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der Original-Artikel lässt sich hier bearbeiten.