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Know your customer

16.01.2012 @ 11:39, PixelBot,

Als Know your customer (KYC; deutsch: kenne deinen Kunden) wird eine insbesondere für Kreditinstitute und Versicherungen vorgeschriebene Legitimationsprüfung von wichtigen Neukunden zur Verhinderung von Geldwäsche bezeichnet[http://www.bosch-si.de/fileadmin/pdf/white-paper/KYC_DE.pdf Whitepaper: KYC -Know Your Customer][https://www.bmf.gv.at/finanzmarkt/geldwschereiundterr_2675/grundlageninsterreich/knowyourcustomer/_start.htm https://www.bmf.gv.at - Know your customer].

Hintergründe


Insbesondere um Geldwäsche, kriminelle Machenschaften sowie Wirtschaftskriminalität und den Terrorismus zu bekämpfen, wurden international Mindeststandards zur Identifizierung von Neukunden geschaffen. Diese Regeln sollen verhindern, dass leichtfertig über zum Beispiel Scheinfirmen Gelder hin und her verschoben werden. Mit dem KYC muss so vor Eröffnung eines Kontos für Neukunden geprüft werden, wer der Kunde ist, wie das Geschäftsmodell aussieht und woher die Finanzströme stammen.

Rechtsgrundlage


Maßgebliche Grundlage für das KYC-Erfordernis europäischer Finanzunternehmen ist die der Artikel 8 in der 3. EU-Anti-Geldwäsche Richtlinie[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2005/l_309/l_30920051125de00150036.pdf RICHTLINIE 2005/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung]. Von der generellen Prüfung ausgeschlossen werden können „Standard-Kleinkunden“, die weder besonders umfangreiche noch besonders außergewöhnliche Geschäfte tätigen wollen und vorab in eine entsprechend sichere Risikoklasse eingeteilt wurden.

Diese Prüfungen sind auch unter dem Gesichtspunkt verschiedenster Gesetze und Regelungen zur Terrorismusbekämpfung und Compliance wichtig. Insbesondere verbieten verschiedenste Ländergesetze und Regelungen von internationalen Organisationen Geschäfte mit bestimmten Personen und Ländern. Sollten zum Beispiel die speziellen Regelungen der Vereinigten Staaten nicht eingehalten werden, so drohen den Finanzunternehmen von empfindlichen Geldstrafen über Haftstrafen für die leitende Mitarbeiter bis hin zur Entziehung der gesamten Geschäftserlaubnis. Daneben ist das Reputationsrisiko, das durch Negativschlagzeilen bei mangelnder Kontrolle entstehen kann, nicht zu unterschätzen.

Zu erfassende Informationen


Bei natürlichen Personen müssen insbesondere die Art der Berufstätigkeit und der Zweck der Geschäftsbeziehung erfasst werden.

Bei juristischen Personen müssen unter anderem Art der Gesellschaft, Tätigkeit, Branche, Branchencode, Anzahl der Mitarbeiter, Besitzverhältnisse und Firmenstruktur sowie die wichtigsten (erwarteten) Finanzkennziffern erfasst werden.

Weiterhin muss generell die Herkunft von Geldern und Vermögen geklärt werden. Auch die Details der geplanten Kundenbeziehung wie Umfang und z.B. Zahlungsverkehrsarten müssen notiert werden.

Bei politisch exponierten Personen (PEP) muss auch die Funktion samt Ausübungsort dieser festgehalten werden.

Alle an der Erstellung des KYCs maßgeblich mitwirkenden Personen sowie spätere Änderungen an dem KYC-Masterdokument müssen ebenfalls protokolliert werden.

Einzelnachweise


Kategorie:Wirtschaftskriminalität
Kategorie:Schattenwirtschaft
Kategorie:Bankwesen

Kategorie:Versicherungswesen

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