Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb ist eine in Deutschland und Österreich häufig gebrauchte Sammelbezeichnung aus dem Steuerrecht, die die Betriebe der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und weiterer verwandter Wirtschaftszweige der Urproduktion zusammenfasst. In Deutschland regelt der § 24 des Umsatzsteuergesetzes durchschnittliche Steuersätze gemeinsam für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
:(2) Als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gelten
:1. die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, der Wein-, Garten-, Obst- und Gemüsebau, die Baumschulen, alle Betriebe, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen, die Binnenfischerei, die Teichwirtschaft, die Fischzucht für die Binnenfischerei und Teichwirtschaft, die Imkerei, die Wanderschäferei sowie die Saatzucht;:2. Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe, soweit ihre Tierbestände nach den §§ 51 und 51a des Bewertungsgesetzes zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören.
Daneben werden Land- und Forstwirtschaft (LuF) in amtlichen Statistiken zusammengefasst (häufig ebenfalls gemeinsam mit der Fischerei). Auch Versicherungen machen von diesem Sammelbegriff Gebrauch, ebenso das Verkehrswesen. miniatur|Verkehrsschild, das diesen Begriff benutzt
Einzelnachweise
Weblinks
* Statistisches Bundesamt Deutschland. Kennzahlen Land- und Forstwirtschaft. Online verfügbar [http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/SharedContent/Oeffentlich/AI/IC/Publikationen/Jahrbuch/LandForstwirtschaft,property=file.pdf]
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