Landgericht Frankfurt am Main
thumb|Gerichtsgebäude B von 1913–17, von Südosten, Juli 2011
thumb|Die Gerichtsstraße von Westen, rechts Gebäude A von 1884–89, links das über Brücken angebundene Gebäude B
thumb|{{Art.|1|gg|juris}} Abs. 1 Satz 1 [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|GG an Gebäude C]]
Das Landgericht Frankfurt am Main ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von neun Landgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Landgericht (LG) hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. In seinem Bezirk leben etwa eine Million Menschen.
An ihm sind 400 Mitarbeiter beschäftigt, darunter 140 Richter. Es gibt 31 Zivilkammern, darunter 16 Kammern für Handelssachen und eine Kammer für Wertpapierbereinigung. Unter den 35 Strafkammern gibt es eine Kammer für Staatsschutz, fünf Jugendkammern, sieben Wirtschaftsstrafkammern, zwei Umweltstrafkammern, zwei Strafvollstreckungskammern, eine Kammer für Bußgeldangelegenheiten, eine für Führerscheinsachen sowie eine für Steuerberatersachen.
Gerichtsgebäude
Das Gericht ist in den Gebäuden B (vorwiegend Zivilrecht) und E (vorwiegend Strafrecht) des Frankfurter Gerichtskomplexes in der Gerichtsstraße 2 untergebracht.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Bad Homburg v. d. Höhe, Frankfurt am Main, Königstein im Taunus und Usingen. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Geschichte
Die Gerichte der Freien Stadt Frankfurt bestanden (bis auf das Oberappellationsgericht) auch nach der Annexion der Stadt durch Preußen 1866 zunächst fort. Gericht der zweiten Instanz war das Stadtgericht Frankfurt am Main bezüglich der Urteile der beiden Justizämter der Stadt als auch das Appellationsgericht Frankfurt am Main für Urteile des Stadtgerichts. Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 wurde nach der Gründung des Kaiserreichs die heutige Struktur von Amtsgerichten als erster und Landgerichten als zweiter Instanz geschaffen.
Mit dem Gesetz vom 4, März 1878PrGS 1878, Seite 109 wurde (unter anderem) das Landgericht Frankfurt am Main gebildet. Mit Verordnung vom 26. Juli 1878PrGS 1878, Seite 275 wurden die Amtsgerichte errichtet. Der Bezirk des Landgerichtes Frankfurt am Main umfasste die Amtsgerichte Bockenheim, Frankfurt am Main und Homburg v.d.H..
Zum 1. April 1895 wurde das Amtsgericht Bockenheim aufgelöst und dessen Amtsgerichtsbezirk dem des Amtsgerichtes Frankfurt zugeordnet.Gesetz vom 31. März 1895, PrGS 1895, Seite 78 Das Amtsgericht Bockenheim selbst war 1885 vergrößert worden, da es aus dem Amtsgerichtsbezirk Bergen die Orte Preungesheim, Berkersheim und Seckbach zugeordnet bekam.§ 18 der Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 7. Juni 1885, PrGS 1885, Seite 193 ff. Beide Neuordnungen standen im Zusammenhang mit der Gründung des Kreises Frankfurt bzw. der Eingemeindungen.
Siehe auch
* Liste deutscher Gerichte
* Liste der Gerichte des Landes Hessen
Literatur
Erhard Zimmer: Die Geschichte des Oberlandesgerichtes in Frankfurt am Main, 1976, ISBN 3-7829-0174-6, Seite 28-30
Weblinks
* [http://www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de Internetpräsenz des Landgerichts Frankfurt am Main]
* [http://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=LG%20Frankfurt%2FMain Übersicht der Rechtsprechung des Landgerichts Frankfurt am Main]
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Einzelnachweise
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Frankfurt am MainKategorie:Gericht (Frankfurt am Main)
Kategorie:Frankfurt-Innenstadt
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