Landgericht Gießen
{{Dieser Artikel|behandelt das heutige Landgericht, also ein Gericht der zweiten Instanz; historisch war Landgericht Gießen von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Gießen, siehe hierzu die Amtsgericht Gießen.}}
miniatur|Frontalansicht des Landgerichtes
Das Landgericht Gießen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im mittelhessischen Gießen und eines von neun Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Derzeitiger Präsident ist Wilhelm Wolf.
Gerichtssitz und Gerichtsbezirk
Seinen Sitz hat das Landgericht in der Ostanlage 15 in Gießen. Am Landgericht sind sechs Zivilkammern, zwei Kammern für Handelssachen, neun Strafkammern und zwei Strafvollstreckungskammern eingerichtet. Der Gerichtsbezirk umfasst den Landkreis Gießen, den Vogelsbergkreis und Teile des Wetteraukreises.
Dem Landgericht Gießen übergeordnet ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, untergeordnet sind die Amtsgerichte in Alsfeld, Büdingen, Friedberg (Hessen), Gießen und Nidda
Geschichte
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für schriftsässige Familienrechtssachen und Kriminalfalle die erster Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtum Hessen wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. Landgericht Gießen war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Gießen, das heutige Amtsgericht. In den standesherrlichen Gebieten bestanden weiterhin Justizkanzleien für Gerichtsfälle zweiter Instanz, die dem Hofgericht nachgeordnet waren.
Das Deutsche Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 führte zu einer einheitlichen Gerichtsorganisation im ganzen Reich. Das Hofgericht Gießen wurde nun als Landgericht Gießen zur übergeordneten Zweiten Instanz in der Provinz.
Gebäude
miniatur|Die „Seufzerbrücke“ verbindet Land- und Amtsgericht.
Das Landgericht Gießen ist in einem 1878–1879 Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Hessen. Universitätsstadt Gießen. Vieweg, Braunschweig/Wiesbaden 1993, ISBN 3-528-06246-0, S. 434 im Auftrag des Großherzoglichen Hochbauamtes erbauten Gebäude untergebracht, das sich durch eine strenge Symmetrie und einen in rotem Buntsandstein gehaltenen Risalit im Eingangsbereich auszeichnet. Es entstand zur gleichen Zeit wie das Hauptgebäude der Justus-Liebig-Universität. Aufgrund der großen Ähnlichkeit zwischen den beiden Gebäuden wird angenommen, dass derselbe Architekt – Baurat Holzapfel – mit beiden Bauprojekten beauftragt war. Der so genannte „Justizpalast” steht unter Denkmalschutz. Die über die Gutfleischstraße führende Seufzerbrücke schafft eine direkte Verbindung mit dem Amtsgericht Gießen.
Siehe auch
* Liste deutscher Gerichte
* Liste der Gerichte des Landes Hessen
Weblinks
* [http://www.lg-giessen.justiz.hessen.de/ Internetpräsenz des Landgerichts Gießen]
* [http://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=LG%20Gie%DFen Übersicht der Rechtsprechung des Landgerichts Gießen]
* {{KD-Hessen|61714|Justizpalast (Landgericht)}}
Quellen
{{Navigationsleiste Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Gießen}}
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GiessenKategorie:Bauwerk in Gießen
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