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Lohnsteuer

31.01.2012 @ 09:03, Este,

Die Lohnsteuer (Abkürzung: LSt) ist eine Form der Vorweg-Erhebung der Einkommensteuer. Sie wird als Quellensteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben. Der Arbeitgeber behält sie von Lohn und Gehalt des Arbeitnehmers ein und führt sie an das Finanzamt ab. Gibt der Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung ab, wird die einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer auf seine endgültige Einkommensteuerschuld angerechnet. Hat der Arbeitnehmer außer Lohn oder Gehalt keine anderen Einkünfte und macht er auch keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung geltend, ist mit der einbehaltenen Lohnsteuer die Einkommensteuer abgegolten.

Zu den spezifischen nationalen Regelungen siehe:
* Lohnsteuer (Deutschland)

* Lohnsteuer (Österreich)

Kategorie:Steuerrecht

Kategorie:Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

Payroll tax
Taxes sur les traitements et salaires
hr:Doprinos
sh:Doprinos
sv:Arbetsgivaravgift

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