Meinheit
Meinheit bezeichnete in den deutschen Städten des Mittelalters und der Frühen Neuzeit die Gesamtheit der Bürger, in manchen Orten oder Regionen jedoch eingeschränkt auf jene, die nicht in Zünften, Gilden oder Innungen organisiert waren, dennoch aber (im Gegensatz zu Gesellen, Knechten und Tagelöhnern) die Bürgerrechte besaßen und somit „gemeine“ Bürger, bzw. Mitglieder der „Gemeinde“ waren. Sprecher der Meinheit in vielen Städten war der „Meinheitsmeister“.
In Landgemeinden wurde der Begriff auch, synonym mit Allmende, für Gemeineigentum verwendet,http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/me/inhe/meinheit.htm Deutsches Rechtswörterbuch wie das noch heute im nordwestlichen Niedersachsen gebräuchliche niederdeutsche Meent.
Literatur
* Hans-Walter Krumwiede, Kirchengeschichte Niedersachsens, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1996, ISBN 978-3-525-55434-0
* Evamaria Engel, „Die Stadtgemeinde im brandenburgischen Gebiet“ (S. 333-358), in: Peter Blickle (Hg.), Landgemeinde und Stadtgemeinde in Mitteleuropa, Oldenbourg, München, 1991. ISBN 978-3-486-55886-9 (S. 334, 340, 343)
Einzelnachweise
Weblinks
* [http://www.niedersachsen.de/master/C20367945_N20353986_L20_D0_I198.html Niedersachsen: Soziale Strukturen im Mittelalter und in der frühen Neuzeit]
Kategorie:Rechtsgeschichte des Mittelalters (Deutschland)Text und Bilder dieses Beitrags stammen aus dem Artikel Meinheit der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Free Documentation License. Die Liste der Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der Original-Artikel lässt sich hier bearbeiten.