Mitglied
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Ein Mitglied im engeren Sinne ist ein konstitutiver Bestandteil einer Körperschaft (zum Beispiel eines Vereins, einer Akademie oder eines Parlaments), und zwar als (natürliche oder auch als juristische) Person. „Konstitutiv“ heißt hier, dass es diese Körperschaft ohne Mitglieder gar nicht geben könnte.
Neben diesen „ordentlichen Mitgliedern“ kann es Mitglieder mit minderen Rechten geben („außerordentliche Mitglieder“), bezeichnet zum Beispiel als „fördernde Mitglieder“, „Mitglieder mit beratender Stimme“ oder „korrespondierende Mitglieder“, dazu Anwärter und Postulanten.
Die Mitgliedschaft entsteht durch Aufnahme (manchmal mit bestimmten Symbolhandlungen und Ritualen), durch Beitritt, von Amts wegen oder (seltener) durch Geburt. Sie endet zum Beispiel durch Austritt oder Rücktritt, Abwahl, Ausschluss, Tod (oder bei körperschaftlichen Mitgliedern Erlöschen) des Mitglieds oder Auflösung der Körperschaft.
Die Statuten der Gemeinschaft legen gewisse Rechte und Pflichten fest. Dazu gehört oft die Pflicht zur Unterstützung der Ziele der Körperschaft.
Im weiteren Sinne werden Personen aufgrund ihres Verhaltens, Aussehens oder ihrer Gesinnung zu Mitgliedern einer Gruppierung gerechnet.
Arten von Mitgliedschaft
Vereine
Viele Menschen sind Mitglied in einem Verein. Dadurch zeigen sie ihrer Umwelt, dass sie „ihren“ Verein und/oder seine Ziele unterstützen. Als Gegenleistung erhalten sie die Möglichkeit, zum Beispiel bei Sport- oder Musikvereinen, unter fachmännischer Aufsicht zu trainieren oder zu proben und in der Öffentlichkeit zu spielen bzw. aufzutreten.
Mitglieder von Vereinen mit kulturellem Charakter wollen Traditionen aufrechterhalten und/oder verbreiten. Soziale Vereine und ihre Mitglieder wollen anderen helfen.
Akademien
Akademien sind gelehrte Gesellschaften zur Förderung der Wissenschaften, der Kunst und Kultur, sowie ihrer Erforschung. Sie sind keine Lehrinstitute, obwohl sie meist nach verschiedenen Fachrichtungen in Klassen organisiert sind. Ihre Arbeit vollzieht sich in gemeinsamen Sitzungen ihrer Mitglieder, während der die Forschungsergebnisse vorgetragen werden, die dann wiederum in Sitzungsberichten oder Abhandlungen veröffentlicht werden. Die Zahl ihrer lebenden Mitglieder ist in der Regel begrenzt, die jeweils durch Nachwahl und Neuberufung aufrecht erhalten wird.
Genossenschaften
Die Anteilseigner von Geschäftsanteilen einer Genossenschaft werden als Mitglieder dieser Genossenschaft bezeichnet.
Parlamente
Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landtage der Länder verwenden auf offiziellen Briefen das Kürzel MdB bzw. MdL für Mitglied des Bundes-/Landtags.
In Österreich werden die Ländervertreter im Bundesrat nicht direkt gewählt und deshalb als Mitglieder des Bundesrates bezeichnet.
Strafrecht
Ein in einer Tätergruppe handelnder Krimineller oder Terrorist kann nach deutschem Strafrecht als Mitglied einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung belangt werden. Andere Staaten kennen in ähnlicher Form den Straftatbestand der Mitgliedschaft in einer Verschwörung.
Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder sind Personen, die einem Gremium (zum Beispiel Vorstand oder Mitgliederversammlung) vollständig und mit Stimmrecht angehören. Daneben kann es „Mitglieder mit beratender Stimme“ geben, also ohne das Recht, bei Abstimmungen oder Wahlen mitzuwirken. Ob Ehrenmitglieder zu den ordentlichen Mitgliedern gerechnet werden, wird unterschiedlich gehandhabt.
Ordentliche Mitglieder im Deutschen Bundestag
Die Bezeichnung ordentliches Mitglied wird beispielsweise für Abgeordnete des Deutschen Bundestags verwendet in Bezug auf die Ausschüsse, wobei ordentliche Mitglieder in den einzelnen Ausschüssen ein Stimmrecht haben und ihm ständig angehören. Die stellvertretenden Mitglieder hingegen gehören dem Ausschuss nur an, wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist, oder ausscheidet.
Mitglieder von Amts wegen
Ein Mitglied von Amts wegen ist eine Person, die allein deshalb Mitglied des Gremiums wird, weil sie eine bestimmte Stellung außerhalb des Gremiums innehat.
So sind etwa die Mitglieder des Deutschen Bundestages von Amts wegen auch Mitglieder der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt. Zusätzlich werden ebenso viele Mitglieder der Bundesversammlung von den Volksvertretungen der Länder gewählt.
Mitglieder von Amts wegen werden manchmal als geborene Mitglieder bezeichnet. Das ist ungenau; in manchem Adels
Weblinks
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Kategorie:VereinswesenKategorie:Planung und Organisation
membernl:lid (persoon)
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