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Naturdenkmal

20.04.2012 @ 07:14, Nuxvonhier,

miniatur|Alter Baum als Naturdenkmal
thumb|Der 40Brunnenpark41 in [[Hofgeismarer Stadtteil Gesundbrunnen ist als flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesen]]
miniatur|Naturdenkmal Schild

Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes, natürlich entstandenes Landschaftselement. Es kann ein einzeln stehendes oder vorkommendes Gebilde oder auch ein Gebiet oder Gebilde mit einer beschränkten Fläche und einer klaren Abgrenzung von seiner Umgebung sein; dieses wird als flächenhaftes oder Flächennaturdenkmal bezeichnet.

Definition


Das Naturdenkmal – ein Begriff, den Alexander von Humboldt in der Beschreibung seiner Amerikareise „Relation historique“Neudruck, hrsg. v. Hanno Beck, Stuttgart 1970, Bd. 1, S. 617. benutzt: „monuments de la nature“, dt. Übersetzung: „Reise in die Aequinoctial-Gegenden des neuen Continents“, dt. v. Hermann Hauff, Bd. 2, Stuttgart 1859, S. 199: „Naturdenkmale“ dennoch konnte der Begriff „Naturdenkmal“ in Wörterbüchern oder Lexika vor 1900 nicht nachgewiesen werden  – wird oft als Naturschöpfung bezeichnet, kann jedoch gleichzeitig Zeuge der historischen Kulturlandschaft sein (markante Einzelbäume oder Aufschlüsse mit besonderen geologischen Bildungen).

Schon im Jahre 1904 hatte Hugo Conwentz eine Denkschrift mit dem Titel Die Gefährdung der Naturdenkmäler und Vorschläge zu ihrer Erhaltung verfasst, die er bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten einreichte.


Datei:Rückers (Kreis Fulda) Naturdenkmal im Hermannswinkel (an der Grenze zu Hutten).JPG|Naturdenkmal - Alte Hainbuche
Datei:Flieden (Kreis Fulda) - Eisenküppel - Naturdenkmal.JPG|Naturdenkmal
Datei:DDR-Briefmarke Ivenacker Eichen.jpg|DDR-Briefmarke „Ivenacker Eichen“

Rechtslage


In Deutschland ist der Schutz von Naturdenkmälern in § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes und in den Länder-Naturschutzgesetzen verankert.

Der Schutz begründet sich durch die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals sowie seinen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot. Näheres regeln Rechtsverordnungen auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechtes.

In der Schweiz ist das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) maßgebend und die Schutzobjekte sind im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aufgeführt.

In Österreich können Naturgebilde, besondere Einzelbäume oder Baumgruppen, Felsen, Höhlen und Wasserfälle, wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit oder ihres besonderen Gepräges, ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung von der Bezirksverwaltungsbehörde zu Naturdenkmalen erklärt werden. Die Objekte werden von den Naturschutzabteilungen der Landesregierungen registriert und sind mit grünen Tafeln mit Landeswappen gekennzeichnet.

Siehe auch


* Denkmal - allgemeine Definition

* Kulturdenkmal

Literatur


* Reinhard Piechocki: Stichwort: Naturdenkmal. Naturwissenschaftliche Rundschau 59(4), S. 233 - 234 (2006), {{ISSN|0028-1050}}

Weblinks


{{Commonscat|Natural monuments in Germany|Naturdenkmäler in Deutschland}}

Einzelnachweise


{{Normdaten|SWD=4171310-2 }}


Denkmal

ast:Monumentu natural
bg:Природна забележителност
bs:Spomenik prirode
cs:Přírodní památka
Natural monument
es:Monumento natural
et:Loodusmälestis
fi:Luonnonmuistomerkki
Monument naturel
gl:Monumento natural
hr:Spomenik prirode
it:Monumento naturale
ja:天然記念物
ka:ბუნების ძეგლი
kk:Табиғат ескерткіші
ko:천연기념물
nl:Natuurmonument
pl:Pomnik przyrody
pt:Monumento natural
ro:Monument al naturii
ru:Памятник природы
sk:Prírodná pamiatka
sl:Naravni spomenik
sr:Споменик природе
uk:Пам'ятка природи
zh:天然紀念物

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