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Oberlandesgericht Darmstadt

06.05.2012 @ 11:02, Karsten11,

Das Oberlandesgericht Darmstadt war als Oberlandesgericht das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Großherzogtum Hessen (bis 1918) und im Volksstaat Hessen (1918–1945).

Mit dem Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurde erstmals eine reichsweit einheitliche Gerichtsorganisation geschaffen. Im Großherzogtum wurde diese neue Gerichtsorganisation mit Einführungsgesetz vom 3. Geptember 1878 (sowie dem Ausführungsgesetz vom 14. Mai 1879) umgesetzt. Das Gericht wurde durch großherzoglich-hessische Verordnung vom 30. Mai 1879 gegründet [http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?cid=a0627b26e4b1f0c75d18f6f35ecae421 Geschichte des OLG Frankfurt] mit Sitz in der damaligen Landeshauptstadt Darmstadt. Das Oberlandesgericht Darmstadt war der Nachfolger des bisherigen Oberappelations- und Kassationsgerichts in Darmstadt, des bisherigen höchsten Gerichtes im Großherzogtum.

Der Gerichtsbezirk umfasste das gesamte Großherzogtum bzw. den Volkstaat Hessen.

Im Instanzenzug ungeordnet waren die Landgerichte Mainz (für die Provinz Rheinhessen), Darmstadt (für die Provinz Starkenburg) und Gießen (für die Provinz Oberhessen) mit den betreffenden Amtsgerichten [http://www.deutsche-schutzgebiete.de/grossherzogtum_hessen.htm Großherzogtum Hessen, bei Deutsche Schutzgebiete]. Übergeordnete Instanz war das Reichsgericht in Leipzig.

Zweigstelle des OLG Frankfurt am Main


Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die Gerichtstätigkeit in Hessen zunächst mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 durch die alliierte Militärregierung eingestellt. Mit Verordnung des Groß-Hessischen Staatsministeriums vom 23. Mai 1946 kam es zur Wiedererrichtung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main, das nun für das gesamte Gebiet des neuen Bundeslandes Hessen, einschließlich des früheren OLG-Bezirkes Darmstadt (ohne Rheinhessen), zuständig wurde. In dieses Oberlandesgericht in Frankfurt wurde das OLG Darmstadt eingegliedert. Es wurde als Zweigstelle des OLG weitergeführt. Der Darmstädter Senat erhielt zunächst 1946 Räume im Gebäude des Amtsgerichts Darmstadt am Matthildenplatz 12. Im Oktober 1952 zog die Kammer in das Landgerichtsgebäude Matthidelplatz 13 um, dass im Krieg stark zerstört wurde und erst wieder hergestellt werden musste. Im Februar 1964 zog der Senat um: Diesmal in das Gebäude Matthildenplatz 14. Im August 1964 wurde ein zweiter Darmstädter Senat eingerichtet. Um den zusätzlichen Platz zu schaffen zog die Staatsanwaltschaft im Juli 1973 in das Haus Schottener Weg 3 und die zweite Kammer konnte die ehemaligen Räume der Staatsanwaltschaft nutzen.Erhard Zimmer: Die Geschichte des Oberlandesgerichts Frankfurt, 1976, ISBN 3-7829-0174-6, Seite 119-120

Einzelnachweise


Kategorie:Historisches Gericht (Deutschland)
Kategorie:Großherzogtum Hessen
Kategorie:Organisation (Darmstadt)

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