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Parteispende

26.05.2012 @ 20:29, Aka,

Als Parteispenden werden Spenden an politische Parteien bezeichnet.

Die Einnahmen aus den Parteispenden bilden zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen und öffentlichen Zuschüssen die Grundlage der Parteienfinanzierung.

Deutschland


In Deutschland finanzieren sich die Parteien zu etwa 15 Prozent[http://parteispenden.unklarheiten.de/?seite=auswertung Einnahmequellen nach Jahr - Politische Datenbank - Parteienfinanzierung - Parteispenden - Parteifinanzierung] durch Parteispenden. Sowohl natürliche als auch juristische Personen dürfen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien bekommen für Spendeneinnahmen zudem noch einen staatlichen Zuschuss ausgezahlt.

Veröffentlichungspflicht

Das Parteispendengesetz wurde am 1. Juli 2002 wesentlich geändert. Seither müssen Parteispenden von über 50.000 Euro unverzüglich beim Bundestagspräsidenten angezeigt und anschließend veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung erfolgt durch den Bundestag als Drucksache und auf der Homepage des Bundestagshttp://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/index.html Siehe Fundstellenverzeichnis über die zeitnahe Veröffentlichung von Spenden über 50.000 €. Parteispenden über 10.000 Euro müssen in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Die Rechenschaftsberichte der Parteien erscheinen etwa eineinhalb Jahre nach Ende des betreffenden Jahres. Die Spenden über 10.000 Euro (aber unter 50.000 Euro) im Wahlkampfjahr 2005 wurden z. B. erst im Sommer 2007 bekannt.

Veröffentlichungspraxis


Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wies am 28. Januar 2010 die Parlamentsverwaltung an, Großspenden von mehr als 50.000 Euro sofort schriftlich oder im Internet[http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/weitereaufgaben/parteienfinanzierung/index.html bundestag.de] zu veröffentlichen. Bisher wurden sie in Sammelübersichten im Vier-Wochen-Rhythmus publik gemacht. Parteien zeigen Großspenden {{"|in der Regel einen Tag nach Eingang beim Präsidenten des Bundestages an}}.[http://www.bundestag.de/dasparlament/2010/05-06/Innenpolitik/28502967.html bundestag.de]

Unzulässige Spenden


Gemäß § 25 Absatz 2 Parteiengesetz dürfen die politischen Parteien keine Spenden annehmen[http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__25.html § 25 Absatz 2] Parteiengesetz:
*von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Parlamentsfraktionen und -gruppen, politischen Stiftungen u. a.
*aus dem Ausland (außer von deutschen Unternehmen, von Einzelspendern bei weniger als 1000 Euro oder an Parteien von Nationalen Minderheiten)
*von Berufsverbänden
*von Unternehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand stehen
*anonyme Spenden von mehr als 500 Euro
*Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden;

*Spenden mit einer Provision von mehr als 25 % der Spende.

Steuerliche Absetzbarkeit


Für Parteispenden wird dem Steuerpflichtigen gem. {{§|34g|Estg|juris}} EStG ein Abzug von der tariflichen Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Aufgrund von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beträgt die effektive Steuerersparnis etwas mehr als die Hälfte der Spendensumme, unabhängig vom persönlichen Steuersatz. So erhält ein Steuerpflichtiger mit einem Kirchensteuersatz von 9 % bei dem aktuellen Solidaritätszuschlag von 5,5 % insgesamt 57,25 % der Spende im Zuge der Einkommensteuererklärung zurück.

Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteispenden geleistet, kann der diese Grenze übersteigende Teil der Spendensumme gemäß {{§|10b|Estg|juris}} Abs.2 EStG vom Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden. Für diesen übersteigenden Anteil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die effektive Steuerersparnis für diesen Anteil vom persönlichen Steuersatz ab.

Werden pro Kalenderjahr Parteispenden von mehr als 3.300 Euro (Zusammenveranlagung 6.600 Euro) geleistet, ist der übersteigende Teil nicht mehr steuerlich begünstigt.

Absetzbar sind nur Parteispenden von natürlichen Personen - juristische Personen (Unternehmen) können Parteispenden nicht absetzen.

Staatliche Bezuschussung der Parteien


Spenden von natürlichen Personen werden mit 0,38 Euro für jeden Euro bezuschusst. Dabei werden pro Person höchstens bis 3.300 Euro berücksichtigt.

Statistiken


Die nachfolgenden Statistiken sollen einen Überblick über die größten Spender und Spendenempfänger verschaffen.

Größte Spender (natürliche Personen)

Für den Zeitraum 2003-2007.[http://parteispenden.unklarheiten.de/?seite=auswertung_maximum Die größten Spender - Politische Datenbank - Parteienfinanzierung - Parteispenden - Parteifinanzierung].

# 2.659.167 € Michael May[http://www.sueddeutsche.de/politik/256/394045/text/ sueddeutsche.de - Parteispender - 2,5 Millionen Euro für den "echten Sozialismus"]
# 980.000 € Jürgen W. Möllemann (im Zusammenhang mit der Flugblattaffäre)
# 520.000 € Johanna Quandt(*
# 520.000 € Susanne Klatten(*
# 450.000 € Stefan Quandt(*
# 205.000 € Hermann Schnabel
# 196.050 € Christoph Kahl
# 190.000 € Karin Fischer
# 175.000 € Eberhard Schmid

# 125.000 € Henriette Schmidt-Burkhardt

(* Das Spendenvolumen der Familie Quandt und der im Familienbesitz befindlichen Unternehmen BMW und Altana sind eventuell als eine gemeinsame Spende der Familie zu werten.

Größte Spender (juristische Personen)

Für den Zeitraum 2000-2008. Ab 2007 sind hierbei nur Großspenden ab 50.000 Euro berücksichtigt sind, da kleinere Spenden durch die Rechenschaftsberichte der Parteien noch nicht veröffentlicht wurden.

# 5.483.749 € Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie
# 3.622.710 € Deutsche Bank AG
# 3.517.054 € Daimler Chrysler AG
# 2.737.377 € BMW AG(*
# 2.702.672 € Allianz AG
# 2.251.857 € Südwestmetall
# 2.073.033 € Verband der Chemischen Industrie e. V.
# 1.627.678 € Altana AG(*
# 1.085.579 € Commerzbank AG
# 1.073.714 € B.TV Television GmbH & Co. KG
# 1.009.155 € Verband der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen e. V.
# 890.885 € Porsche AG
# 885.727 € Mercator Verwaltungs GmbH
# 717.678 € Verband der Metallindustrie Baden-Württemberg

# 709.865 € Bankhaus Sal. Oppenheim

Summe der Spenden und Großspenden an Bundestagsparteien 2005

* Im Jahr 2005 profitierten insbesondere die FDP, CSU und CDU von Parteispenden (Spenden machten 36, 22 und 21 Prozent der Einnahmen der jeweiligen Partei aus).
* Den geringsten Anteil an den Gesamteinnahmen hatten Spenden von natürlichen Personen bei der SPD (6 Prozent).

* Den geringsten Anteil an den Gesamteinnahmen hatten Spenden von juristischen Personen bei der Partei DIE LINKE (0,16 Prozent).

{| class="prettytable"
|-
| rowspan="2" |'''Partei
| rowspan="2" |Gesamt-
einnahmen

| rowspan="2" |Spenden-
einnahmen

| colspan="2" |Spenden von natürlichen Personen
| colspan="2" |Spenden von juristischen Personen
|-
!Alle Spenden
!Großspenden
!Alle Spenden
!Großspenden
|-
!CDU
|156.873.642 €
(100 %)
|33.250.534 €
(21.2 %)
|20.576.569 €
(13.12 %) [100 %]
|1.702.354 €
(1.09 %) [8.27 %]
|12.673.965 €
(8.08 %) [100 %]
|4.892.462 €
(3.12 %) [38.6 %]
|-
!CSU
|41.508.780 €
(100 %)
|9.351.589 €
(22.53 %)
|5.098.087 €
(12.28 %) [100 %]
|143.822 €
(0.35 %) [2.82 %]
|4.253.502 €
(10.25 %) [100 %]
|1.632.531 €
(3.93 %) [38.38 %]
|-
!DIE LINKE
|22.486.926 €
(100 %)
|2.230.901 €
(9.92 %)
|2.195.497 €
(9.76 %) [100 %]
|24.144 €
(0.11 %) [1.1 %]
|35.404 €
(0.16 %) [100 %]
|0 €
(0 %) [0 %]
|-
!FDP
|32.456.217 €
(100 %)
|11.752.374 €
(36.21 %)
|7.832.393 €
(24.13 %) [100 %]
|290.000 €
(0.89 %) [3.7 %]
|3.919.981 €
(12.08 %) [100 %]
|1.854.322 €
(5.71 %) [47.3 %]
|-
!GRÜNE
|26.608.411 €
(100 %)
|4.429.780 €
(16.65 %)
|3.481.415 €
(13.08 %) [100 %]
|228.900 €
(0.86 %) [6.57 %]
|948.365 €
(3.56 %) [100 %]
|371.283 €
(1.4 %) [39.15 %]
|-
!SPD
|169.083.888 €
(100 %)
|14.164.795 €
(8.38 %)
|10.882.743 €
(6.44 %) [100 %]
|271.628 €
(0.16 %) [2.5 %]
|3.282.052 €
(1.94 %) [100 %]
|1.410.147 €
(0.83 %) [42.97 %]
|-
!SUMME
!449.017.864 €
(100 %)
!75.179.973 €
(16.74 %)
!50.066.704 €
(11.15 %) [100 %]
!2.660.848 €
(0.59 %) [5.31 %]
!25.113.269 €
(5.59 %) [100 %]
!10.160.745 €
(2.26 %) [40.46 %]
|-
| colspan="8" | Quelle: [http://www.parteispenden.unklarheiten.de?seite=auswertung www.parteispenden.unklarheiten.de]

|}

*Großspenden meint Parteispenden über 20.000 €.
*In runden Klammern: Der Prozentanteil an den Gesamteinnahmen der Partei.

*In eckigen Klammern: Der Prozentanteil der Einnahmen aus Großspenden getrennt nach natürlichen und juristischen Personen.

Grafiken (Juli 2007)


{| class="prettytable"
|-
|
|
|
|
|-
|
|
|

|}

Österreich


In Österreich sind "weder die Offenlegung von Parteispenden, noch ein unabhängiges Kontrollorgan vorgesehen"Der Standard Online: [http://derstandard.at/1297819045724/Oesterreich-ignoriert-EU-Empfehlungen-fuer-Parteispenden Österreich ignoriert EU-Empfehlungen für Parteispenden]

Schweiz


{{Hauptartikel|Politische_Parteien_in_der_Schweiz#Parteienfinanzierung|titel1=Politische Parteien in der Schweiz: Parteienfinanzierung}}

Die Schweiz gehört zu den wenigen europäischen Ländern, die über keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen zu den politischen Parteien verfügen, weder zu deren Finanzierung noch zur Finanzierung von Wahlkampagnen. Parteispenden sind auf Bundesebene bis CHF 10'000 pro Jahr und auf Kantonsebene bis zu einem vom Kanton festgelegten Betrag steuerlich abziehbar.[http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/kriminalitaet/korruption_greco/grecoberichte/ber-iii-2011-4f-thema2-d.pdf Evaluationsbericht über die Schweiz: Transparenz der Parteienfinanzierung (Thema II)], Groupe d'Etats contre la corruption (GRECO), Greco Eval III Rep (2011) 4F, 21. Oktober 2011.

Siehe auch


Parteienfinanzierung, Flick-Affäre, CDU-Spendenaffäre, Quandt (Familie).

Einzelnachweise


Weblinks


* [http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/fundstellen50000/2010/index.html Fundstellenverzeichnis über die zeitnahe Veröffentlichung von Spenden über 50.000 € (ab 1. Juli 2002) auf bundestag.de]
* [http://www.parteispenden.unklarheiten.de/ Datenbankprojekt zur Parteienfinanzierung und Großspenden in Deutschland]

* [http://labs.vis4.net/parteispenden/ Interaktive Visualisierung von Großspenden zwischen 2002 und 2010]

{{Rechtshinweis}}

Kategorie:Parteiensystem
Kategorie:Lobbyismus
Kategorie:Spende

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