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Rechtsfähigkeit

24.04.2012 @ 20:16, Aschmidt,

Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von (subjektiven) Rechten und Rechtspflichten zu sein. Als solches Rechtssubjekt kommen neben Personen im juristischen Sinn auch andere Gebilde in Betracht, insbesondere Gesamthandsgemeinschaften. Siehe statt vieler Creifelds Rechtswörterbuch' in jeder beliebigen Auflage.

Einzeldarstellungen


Die Rechtsfähigkeit in einzelnen Rechtsordnungen:
* Rechtsfähigkeit (Deutschland)
* Rechtsfähigkeit (Liechtenstein)
* Rechtsfähigkeit (Österreich)

* Rechtsfähigkeit (Schweiz)

Einzelnachweise

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Kategorie:Recht

af:Regsubjek
cs:Způsobilost k právům a povinnostem
fi:Oikeuskelpoisuus
hr:Pravna sposobnost
ja:権利能力
ko:권리능력
lt:Teisinis veiksnumas
pl:Zdolność prawna
sv:Rättsförmåga
zh:權利能力

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