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Republik Krakau

23.05.2012 @ 14:18, Sebbot,

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miniatur|300px|Karte der Freien Stadt Krakau

miniatur|Verleihung der Verfassung der Republik Krakau im Jahre 1815 (Gemälde von Józef Brodowski)

Die Republik Krakau ({{plS|Rzeczpospolita Krakowska}}) oder auch Freie Stadt Krakau (polnisch {{lang|pl|Wolne Miasto Kraków}}) war ein durch den Wiener Kongress 1815 geschaffener Stadtstaat, der bis 1846 unter dem gemeinsamen Protektorat seiner Nachbarn Russland, Preußen und Österreich existierte (Kondominat).

Geschichte


Diese drei Staaten hatten in den Teilungen Polens 1772–1795 die ehemalige Adelsrepublik Polen-Litauen unter sich aufgeteilt. 1807 gründete Napoleon nach dem Sieg über Preußen das Herzogtum Warschau, das nach dem Wiener Kongress zu Kongresspolen wurde.

Die Freie Stadt Krakau wurde durch Vertrag Österreichs, Preußens und Russlands vom 3. Mai 1815 offiziell errichtet. Sie bestand aus der Stadt Krakau und deren Umgebung, und hatte eine überwiegend polnische Bevölkerung von 88.000 Einwohnern. Ihre Größe betrug 1164 km². Mit dem Vertrag von 1815 erhielt Krakau zugleich eine Verfassung. Die nach Zensuswahlrecht gewählte Abgeordnetenversammlung nahm danach die Aufgabe der Legislative wahr, während der von einem Präsidenten geleitete und aus zwölf Mitgliedern bestehende Regierende Senat die Exekutive darstellte. Die Justiz bestand aus einem Gerichtshof erster Instanz und einem Appellationsgerichtshof. Das Rechtssystem basierte auf Napoleons Code Civil sowie auf französischem Handels- und Strafrecht. Gerichtsverfahren waren öffentlich, in Strafverfahren wirkten nach französischem Vorbild Geschworene bei der Entscheidungsfindung mit. Amtssprache war Polnisch. Im Jahre 1836 wurden per Edikt neue Maße eingeführt (siehe auch Alte Maße und Gewichte (Polen)).

Die Republik war eine zollfreie Zone mit Handelsbeziehungen nach Russland, Preußen und Österreich. Die Jagiellonen-Universität hatte das Privileg, Studenten aus allen drei Ländern annehmen zu dürfen.

Während des Novemberaufstandes 1830–1831 war Krakau ein Stützpunkt des Waffenschmuggels in das vom Zaren regierte Kongresspolen. Nach dem Sieg über die Aufständischen wurde die Autonomie der Freien Stadt eingeschränkt. So bedurfte die Wahl des Senatspräsidenten seit 1833 der Zustimmung der drei Schutzmächte, zugleich wurde die Krakauer Polizei österreichischer Leitung unterstellt. 1836–41 wurde Krakau durch österreichische, russische und preußische Truppen besetzt. Der Senat wurde den Weisungen der drei Mächte unterworfen, die selbständige Gerichtsbarkeit der Stadt in politischen Angelegenheiten weitgehend abgeschafft. Nach dem erfolglosen Krakauer Aufstand 1846 wurde Krakau am 16. November 1846 durch Österreich annektiert und zum Großherzogtum Krakau.

Präsidenten


* 1840–1846: Johann Baptist Schindler

Literatur


* Johann Georg Heinrich Hassel: Vollständige und neueste Erdbeschreibung der Preußischen Monarchie und des Krakauer Freistaates. (=Vollständiges Handbuch der neuesten Erdbeschreibung. Abteilung 1, Band 3, Geographisches Institut, Weimar 1819, [http://books.google.de/books?id=AOIBAAAAYAAJ&pg=RA1#PRA2-PA631 S. 631–640.]
* [http://www.mlwerke.de/me/me09/me09_353.htm Karl Marx: Lord Palmerston In: MEW 9, (1853) S. 373 ff. (Zur Verwicklung Englands)]
* Alfred Regele: Die Einverleibung des Freistaates Krakau 1846. Ungedruckte Dissertation, Wien 1951.

* Christian Ortner: Der Aufstand in Krakau und Westgalizien von 1846. In: Heeresgeschichtliches Museum Wien (Hrsg.): Von Söldnerheeren zu UN-Truppen. Heerwesen und Kriege in Österreich und Polen vom 17. bis zum 20. Jahrhundert. Wien 2011, ISBN 978-3-902551-22-1.

Weblinks


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Krakau
Kategorie:19. Jahrhundert

Kategorie:Geschichte von Krakau

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it:Repubblica di Cracovia
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