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Schuldknechtschaft

17.05.2012 @ 20:50, ,

Schuldknechtschaft (Obnoxiation) ist eine Rechtsstellung oder Lage, die dadurch entsteht, dass ein Schuldner als Sicherheit für eine Schuld seine persönlichen Dienstleistungen oder diejenigen einer unter seiner Kontrolle stehenden Person verpfändet [und] wenn der [] Wert dieser Dienstleistungen nicht zur Tilgung der Schuld dient oder wenn diese Dienstleistungen nicht sowohl nach ihrer Dauer wie auch nach ihrer Art begrenzt und bestimmt sind.zitiert nach Art. 1 lit. a des „Zusatzübereinkommens über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken“ vom 7. September 1956 (BGBl. 1958 II S. 203)

Schuldknechtschaft ist ein auf Dauer angelegtes, sklavereiähnliches Abhängigkeitsverhältnis, das von einer einseitigen wirtschaftlichen Ausbeutung gekennzeichnet ist, sowie dadurch, dass der Gläubiger allein und willkürlich über die Art und die Dauer der Abhängigkeit entscheiden kann.

Geschichte

Frühe Hochkulturen


Der Codex Hammurabi erwähnt die Schuldknechtschaft in Zusammenhang mit einer Regel, nach der Frau und Kinder des Schuldners nach drei Jahren befreit werden mussten. Bei den Sumerern gab es das sogenannte amargi, einen öffentlichen Schuldenerlass, der dazu führte, dass die Kinder von verschuldeten Familien, so wörtlich „zurück zur Mutter“ gelassen wurden. In der Tora findet sich die Regel, nach der im „Jubeljahr“, im Abstand von 50 Jahren, alle Menschen aus der Schuldknechtschaft entlassen werden. Nach dem Deuteronomium sollen sogar in jedem Sabbatjahr, also alle sieben Jahre, die Sklaven aus der Schuldknechtschaft erlöst werden.

Antike


Die Schuldknechtschaft war in der Antike bei den Griechen, Römern, Germanen und in GallienCaius Julius Caesar, De Bello Gallico, Buch 6/Kap. 13 ein Mittel, Geldschulden einzutreiben (also persönliche Haftung). Der Schuldner wurde wegen nicht gezahlter Geldschulden, insbesondere wenn er sich zur Vermeidung der Schuldknechtschaft zur Zahlung verpflichtet hatte, dem Gläubiger als Sklave, zur Abarbeitung der Schuld, zum Verkauf, selbst mit dem Recht, sich an den Leib des Schuldners zu halten – ihn buchstäblich in Stücke zu hauen – zugesprochen.

In Athen wurde dieses Recht durch Solon im Rahmen der Seisachtheia abgeschafft, in Rom hörte wohl die strengste Form (in partes secanto), wie sie in dem Zwölftafelgesetz festgeschrieben war, schon früh auf. Die Schuldknechtschaft wurde 326 v. Chr. durch das Gesetz "Lex Poetelia Papiria de nexis" abgeschafft. vgl. Christian Delacampagne: Die Geschichte der Sklaverei. Düsseldorf, Zürich 2004 (orig. 2002), S. 74 . Erwähnt wird die Schuldhaft aber noch in der Kaiserzeit, wo sie allerdings durch die Zwangsvollstreckung ergänzt wurde.

Mittelalter


Die Praxis der Schuldknechtschaft hielt sich bis ins Mittelalter hinein und wurde durch die reine Privathaft und zu Beginn der frühen Neuzeit durch die öffentliche Schuldhaft im Schuldturm ersetzt.

19. und 20. Jahrhundert

Forced apprenticeship („Zwangslehre“) war eine staatlich sanktionierte Rechtsform in Staaten der USA, die die Sklaverei abgeschafft hatten.

Kamaiya war ein nepalesisches Schuldknechtschaftssystem, das bis zum Ende des 20. Jahrhunderts existierte.

Heutige Situation


Noch heute ist die Schuldknechtschaft – obwohl weltweit als Form der Sklaverei verboten – in vielen Ländern verbreitet, so in Indien (wo sie als bonded labour bezeichnet wird) oder in Lateinamerika (wo sie peonaje – Knechtschaft – heißt). Sie gilt als die meistverbreitete Form der „neuen Sklaverei“. Ein berühmt gewordenes Opfer der Schuldknechtschaft war der pakistanische Junge Iqbal Masih, der im Alter von vier Jahren als Schuldknecht an eine Teppichmanufaktur verkauft worden war.

Rechtslage in Deutschland


Schuldknechtschaft ist in Deutschland verboten und unter Strafe gestellt: [http://dejure.org/gesetze/StGB/233.html § 233 StGB (D) Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft].

Literatur


* Steffen Breßler: Schuldknechtschaft und Schuldturm. Zur Personalexekution im sächsischen Recht des 13.–16. Jahrhunderts. Duncker & Humblot, Berlin 2004, ISBN 3428113489.

* Michael Spann: Der Haftungszugriff auf den Schuldner zwischen Personal- und Vermögensvollstreckung: Eine exemplarische Untersuchung der geschichtlichen Rechtsquellen ausgehend vom Römischen Recht bis ins 21. Jh. unter besonderer Berücksichtigung bayerischer Quellen, LIT-Verlag, Münster 2004. XXXII, 300 S., ISBN 3-8258-7718-3, [http://www.lit-verlag.de/isbn/3-8258-7718-3 LIT-Verlag]

Siehe auch


* Lohnsklaverei

* Vertragsknechtschaft (Indentur)

Einzelnachweise


Kategorie:Privatrechtsgeschichte

Kategorie:Sklaverei

Debt bondage
eo:Kvazaŭsklavigo pro ŝuldoj
et:Võlaorjus
Servitude pour dettes
hr:Dužničko ropstvo
ja:役身折酬
pt:Escravidão por dívida
te:వెట్టి చాకిరి

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