Schutzherrschaft
Die Schutzherrschaft ist eine rechtliche Befugnis zur Ausübung von staats- oder völkerrechtlichen Interessen (etwa als Hoheitsrecht) über fremdes Gebiet.
Sie kann verschiedenen Formen annehmen:
*Protektorat,*Mandat,
*Treuhandsystem,
Siehe auch
Kategorie:Völkerrecht
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