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Singularzulassung

24.01.2012 @ 14:04, Henning Blatt,

Singularzulassung bezeichnet im deutschen Recht die Zulassung eines Rechtsanwalts zur Vertretung allein an einem Gericht.

Geschichte


Die frühere Singularzulassung der Rechtsanwälte an den Oberlandesgerichten einiger Bundesländer wurde 2000 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.[http://www.servat.unibe.ch/verfassungsrecht/bv103001.html Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97 - BVerfGE 103,1]

Derzeit besteht eine Singularzulassung nur für die Rechtsanwälte am Bundesgerichtshof in Zivilsachen (außer Patent-Nichtigkeitsverfahren). Die dort zugelassenen Rechtsanwälte dürfen jedoch nicht nur vor dem Bundesgerichtshof, sondern auch vor den anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes, dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe und dem Bundesverfassungsgericht sowie in dem Verfahren vor dem ersuchten Richter – sofern das Ersuchen von einem der genannten Gerichte ausgeht – auch vor jedem anderen Gericht auftreten, {{§|172|BRAO|juris}} Bundesrechtsanwaltsordnung.

Einzelnachweise


{{Rechtshinweis}}

Kategorie:Prozessrecht (Deutschland)
Kategorie:Anwaltschaft

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