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Solidaritätszuschlag

17.05.2012 @ 12:11, Aka,

Der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich „Soli“) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer in Deutschland. Das Aufkommen steht nach {{Art.|106|gg|juris}} Abs.1 Nr. 6 GG allein dem Bund zu. Daher bedarf das Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG) auch nicht der Zustimmung des Bundesrates nach {{Art.|105|gg|juris}} Abs. 3 GG. Darüber hinaus besteht ein Solidarpakt zwischen Ländern und Bund.

Der Solidaritätszuschlag beträgt gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/solzg_1995/__4.html § 4 SolzG] 5,5 Prozent der Lohnsteuer / Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer. Er wird erst erhoben, wenn die monatliche Lohnsteuer in den Steuerklassen I, II, IV bis VI mehr als 81 € beträgt und in der Steuerklasse III mehr als 162 € (§ 3 Absatz 4 Nr. 1 SolzG). Bei einkommensteuerpflichtigen Personen lauten die Beträge 972,00 € bzw. bei Zusammenveranlagung 1.944,00 € (§ 3 Absatz 3 SolzG). Dies führt dazu, dass Bruttomonatseinkommen bis 1397,99 € in der Steuerklasse I und bis 2642,99 € in der Steuerklasse III nicht mit dem Solidaritätszuschlag belastet werden. Oberhalb dieser Grenze steigt der Solidaritätszuschlag ziemlich schnell an und erreicht bei 1532,99 € (LSt-Klasse I) bzw. bei 2921,99 € (LSt-Klasse III) den Höchstsatz von 5,5 % (§ 4 Satz 2 SolzG 1995). Außerdem werden Kinderfreibeträge berücksichtigt (auch bei Eltern, die Kindergeld bekommen), so dass bei Lohnsteuerklasse III und z.B. zwei Kindern bis 3947,99 € kein Soli anfällt.Diese Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2011. Da von Jahr zu Jahr ein größerer Anteil der Rentenversicherungsbeiträge vom Einkommen abgesetzt werden können, ändern sich die Werte jedes Jahr, selbst wenn die Steuersätze gleich bleiben.

Entwicklung

{| class="wikitable float-right" border="1"
|+
! Zeitraum !! Höhe
|-
| 1. Juli 1991 – 30. Juni 1992 || 7,5 %
|-
| 1995 – 1997 || 7,5 %
|-
| 1998 – heute || 5,5 %

|}

Die Einführung des Solidaritätszuschlags 1991 wurde vorwiegend mit den Kosten der Deutschen Einheit begründet, aber auch mit zusätzlichen Kosten für den Golfkrieg (Operation Desert Storm) und seine Folgen sowie als Unterstützung der mittel-, ost- und südosteuropäischen Länder.

Der Solidaritätszuschlag wird in ganz Deutschland erhoben. Er wurde zunächst vom 1. Juli 1991 bis 30. Juni 1992 erhoben und betrug 7,5 Prozent p.a. der Einkommen-/Körperschaftsteuer. Für die Jahre 1991 und 1992 wurde also jeweils 3,75 Prozent der Einkommen-/Körperschaftsteuer zusätzlich als Solidaritätszuschlag erhoben, da er in jedem Jahr nur für 6 Monate zu erheben war. 1993 und 1994 wurde der Solidaritätszuschlag ausgesetzt und 1995 wieder eingeführt. Von 1995 bis 1997 betrug der Zuschlag 7,5 Prozent, seit 1998 beträgt er 5,5 Prozent. Seit Jahren wird eine politische Diskussion geführt, ob der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden soll.

Bemessung und Erhebung des Solidaritätszuschlages wird durch das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) geregelt. Der Solidaritätszuschlag ist eine direkte Steuer und steht dem Bund zu (Bundessteuer). Das Aufkommen betrug im Jahr 2009 11,927 Mrd. Euro[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_91648/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Monatsbericht__des__BMF/2010/01/uebersichten-und-termine/ut2-Steuereinnahmen__Bund__und__Laender/node.html?__nnn=true Monatsbericht Januar 2010] des Bundesministerium der Finanzen.

Kritik


Die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags wird schon seit vielen Jahren kontrovers diskutiert und beschäftigte die Gerichte. Der Bund der Steuerzahler hatte 2006 das Bundesverfassungsgericht angerufen.Aktenzeichen 2 BvR 1708/06 Das Bundesministerium der Finanzen wies am 10. November 2006 die Landesfinanzbehörden an, Steuerfestsetzungen hinsichtlich des Solidaritätszuschlagsgesetzes ab 1995 nur noch vorläufig vorzunehmen, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig entschieden hat.[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58902/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/abgabenordnung/028.html BMF-Schreiben vom 10. November 2006 zur Vorläufigkeit der Festsetzung] Mit Beschluss vom 11. Februar 2008 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Daher wurde ab dem 14. Mai 2008 die Vorläufigkeit der Festsetzung des Solidaritätszuschlags wieder aufgehoben.[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/abgabenordnung/048__festsetzung__solidaritaetszuschlag.html BMF-Schreiben vom 14. Mai 2008 zur Aufhebung der Vorläufigkeit der Festsetzung]

Das Niedersächsische Finanzgericht hält den Solidaritätszuschlag – spätestens seit dem Jahr 2007 – für verfassungswidrig und hat eine anhängige Klage gemäß {{Art.|100|gg|juris}} GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.Beschluss vom 25. November 2009, Aktenzeichen 7 K 143/08 Die Richter führten an, für die Finanzierung der Kosten der Deutschen Einheit bestehe ein langfristiger finanzieller Bedarf. Dieser dürfe nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden.[http://www.finanzgericht.niedersachsen.de/master/C60029956_N8588740_L20_D0_I3139310.html Niedersächsisches Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig] Presseinformation Niedersächsisches Finanzgericht, 25. November 2009. Das Bundesfinanzmininsterium hat daraufhin die Landesfinanzbehörden am 7. Dezember 2009 angewiesen, den Solidaritätszuschlag für alle Veranlagungszeiträume ab 2005 nur noch vorläufig festzusetzen.[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4134/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/abgabenordnung/080.html BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2009 zur Vorläufigkeit der Festsetzung ab 2005] Dagegen sind das Finanzgericht Münster[http://www.kostenlose-urteile.de/FG-Muenster-Solidaritaetszuschlag-fuer-das-Jahr-2007-ist-verfassungsgemaess.news8907.htm Solidaritätszuschlag für das Jahr 2007 ist verfassungsgemäß] – Urteil des Finanzgerichts Münster vom 8. Dezember 2009 – Zusammenfassung bei kostenlose-urteile.de und das Finanzgericht Köln[http://www.kostenlose-urteile.de/Solidaritaetszuschlag-auch-im-Jahr-2007-noch-verfassungsgemaess.news9445.htm Solidaritätszuschlag auch im Jahr 2007 noch verfassungsgemäß] – Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14. Januar 2010 – Zusammenfassung bei kostenlose-urteile.de der Ansicht, dass der Solidaritätszuschlag auch für das Jahr 2007 verfassungsgemäß ist.

Die Einnahmen sind nicht zweckgebunden und werden für alle anfallenden Ausgaben verwendet; Helmut Seitz äußerte daher auf tagesschau.de, der Etikettenschwindel sei zu beenden, und spätestens mit Auslaufen des Solidarpaktes II müsse eine Alternative gefunden werden; gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Gesprächskreis Ost im Auftrag der Bundesregierung meinte er, der Unterschied sei ab 2020 nicht mehr an den neuen Bundesländern festzumachen, sondern an den strukturschwachen Gebieten Gesamtdeutschlands.{{Tagesschau|ID=solidaritaetszuschlag2|Beschreibung=Debatte um Abschaffung des Solidaritätszuschlags, „Die Diskussion läuft idiotisch“|AlteURL=http://www.tagesschau.de/inland/solidaritaetszuschlag2.html}} Tagesschau.de, 2. Oktober 2007

Das Institut der deutschen Wirtschaft schlug 2008 die kurzfristige Streichung des Solidaritätszuschlags vor, um die Konjunktur anzukurbeln und die Binnennachfrage zu stärken.[http://www.pr-inside.com/de/iw-fordert-abschaffung-des-solidaritaetszuschlags-r917791.htm „IW fordert Abschaffung des Solidaritätszuschlags“]

Am 8. September 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Ergänzungsabgaben aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht befristet werden müssen. Der Vorstoß des niedersächsischen Finanzgerichts gegen den Solidaritätszuschlag wurde zurückgewiesen. Die Karlsruher Richter wiesen zudem die Ansicht der Finanzrichter zurück, dass der Soli wegen verschiedener Steuerermäßigungen in den vergangenen Jahren hätte entfallen müssen. Den Verfassungsrichtern zufolge wurden zwar Steuersätze gesenkt, zugleich aber deren Bemessungsgrundlage verbreitert."[http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,719089,00.html Verfassungsrichter weisen Soli-Einspruch zurück]" - Spiegel Online, 23. September 2010[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/lk20100908_2bvl000310.html Entscheidung 2 BvL 3/10] des Bundesverfassungsgerichts vom 8. September 2010

Weblinks


* [http://bundesrecht.juris.de/solzg_1995/ Text des SolzG 1995]

Einzelnachweise


{{SORTIERUNG:Solidaritatszuschlag}}
Kategorie:Steuerrecht (Deutschland)
Kategorie: Deutsche Wiedervereinigung
Kategorie:Politik 1991
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