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Staatsvertrag

23.02.2012 @ 10:34, Benatrevqre,

Ein Staatsvertrag ist ein internationaler, völkerrechtlicher Vertrag zwischen in der Regel zwei oder mehreren Staaten. Verträge zwischen zwei Staaten nennt man ‚bilateral‘, zwischen mehreren Staaten ‚multilateral‘.

Der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa ist die Salinenkonvention zwischen Österreich und Bayern. Für gewöhnlich wird auch jene Übereinkunft Staatsvertrag genannt, was in Wirklichkeit ein so genannter Staatskirchenvertrag mit einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist.

Deutschland


Da in Deutschland die Länder über eigene Gesetzgebungskompetenzen (vgl. {{Art.|70|gg|juris}} ff. GG) verfügen, wird der Begriff auch für Verträge zwischen zwei oder mehreren Bundesländern angewandt. Oft werden wirtschaftliche Zusammenarbeit oder Grenzangelegenheiten in solchen Staatsverträgen geregelt. Ein Beispiel für einen solchen Vertrag ist der Rundfunkstaatsvertrag.

Die jeweiligen Landesparlamente haben diesen Staatsvertrag anschließend durch ein sogenanntes Zustimmungsgesetz (auch Transformationsgesetz genannt) in ein Landesgesetz zu übernehmen.Vgl. dazu Theodor Schweisfurth, Völkerrecht, [http://books.google.de/books?id=SbnGHvVLzE4C&lpg=PA59&ots=jpv7wOi6mh&dq=staatsvertrag%20%C3%BCbereinkunft&pg=PA59#v=onepage&q=staatsvertrag%20%C3%BCbereinkunft&f=false Rn 21] (Staatsverträge als „innerstaatlich gewöhnlich politisch besonders bedeutsame und der parlamentarischen Zustimmung bedürftige Verträge“). Erst nach dieser Ratifizierung des Staatsvertrags durch alle beteiligten Landtage kann der Vertrag in Kraft treten.

Siehe auch: Verwaltungsabkommen

Österreich


Auch in Österreich gibt es einerseits Staatsverträge zwischen der Republik Österreich und anderen Staaten, sowie andererseits zwischen einzelnen oder allen seiner Bundesländer.

Der allgemeine Sprachgebrauch meint mit Staatsvertrag insbesondere den Österreichischen Staatsvertrag, der am 15. Mai 1955 im Schloss Belvedere unterzeichnet wurde und der die Unabhängigkeit des Landes wiederherstellte. Darüber hinaus regelte er die Reparationen an die Sowjetunion, den Rückzug der vier Besatzungsmächte sowie den Aufbau von Bundesheer, Wirtschaft, Luftfahrt und Rechtswesen.

Einige Themen multilateraler Staatsverträge


Staatsverträge zwischen mehreren Staaten können u. a. betreffen:
* Verteidigungsbündnisse (NATO, usw.);
* Wirtschaftskooperationen (z. B. EU (Europäische Gemeinschaft), ASEAN, frühere Freundschaftsverträge der UdSSR);
* Abrüstungsverträge (z. B. INF-Vertrag);
* Verzicht auf Atomwaffen oder insgesamt auf ABC-Waffen;
* Doppelbesteuerungsabkommen (bilateral);

* Zollabkommen (können auch bilateral sein).

Hingegen sind z. B. Kulturabkommen fast immer bilateral und meist unterhalb der Ebene eines Staatsvertrags.

Siehe auch


* Liste der innerstaatlichen Abkommen Deutschlands

* Liste der zwischenstaatlichen Abkommen Deutschlands

Einzelnachweise


{{Rechtshinweis}}


Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag
Kategorie:Verfassungsrecht
Kategorie:Föderalismus

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